• Der Lockdown wird bis 7. März verlängert. Davon ausgeschlossen sind Friseur-Betriebe, sie dürfen schon am 1. März öffnen.
  • Über die Schulöffnungen sollen die Länder selbst entscheiden.
  • Einen nächsten größeren Öffnungsschritt soll es erst ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner geben.

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Bund und Länder sehen in deutlich gesunkenen Ansteckungsraten viel erreicht im Kampf gegen das Coronavirus - aber noch lange keinen Anlass für Entwarnung. Denn neue Varianten des Virus, die ansteckender sein könnten, breiteten sich aus, warnen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten.

Die bestehenden Auflagen sollen deshalb grundsätzlich bis zum 7. März verlängert werden. Sollte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bis dahin stabil unter 35 gesunken sein, sollen die Länder die Beschränkungen jeweils schrittweise lockern.

Die Beschlüsse im Überblick:

Was gilt nach dem 14. Februar bei den Kontakten?

Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, "alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden".

Maskenpflicht bleibt bestehen

Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.

Ab wann darf man wieder Reisen?

Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.

Was gilt fürs Homeoffice?

Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.

Öffnen Kitas und Schulen wieder?

Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll Priorität haben. "Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise
wieder geöffnet werden", mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften, Schnelltests und wo möglich hochwertigen Masken.

Über Öffnungen entscheiden aber die Länder. Berlin plane diesen Schritt für den 22. Februar, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Auch andere Bundesländer orientierten sich an diesem Termin. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen zudem prüfen, ob Kita-Betreuer und Grundschullehrerinnen beim Impfen eine höhere Priorität erhalten.

Friseure dürfen ab 1. März wieder öffnen

Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden.

Wie steht es mit weiteren Öffnungen?

Erst wenn eine "stabile" Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine "sichere und gerechte Öffnungsstrategie" weiterentwickeln.

In Ländern und Landkreisen, wo es binnen sieben Tagen weiterhin mindestens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, sollen gegebenenfalls weiter härtere Auflagen gelten. Bund und Länder wollen am 3. März erneut beraten.

Wie gehen die Impfungen voran?

Geplant ist weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende des Sommers ein "Impfangebot" bekommen. Das bedeutet nach früheren Ausführungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass jeder, der möchte, mindestens eine erste Impfung gegen COVID-19 erhalten haben soll.

Bleiben die Grenzen offen?

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat eine Schließung der Grenze zu Tschechien nicht ausgeschlossen.

"Sollte Tschechien nicht in der Lage sein, seine Notmaßnahmen zu verlängern, dann muss auch klar sein, dass Tschechien ein Mutationsgebiet ist und dann muss auch die Grenzschließung ein Thema sein", sagte Söder am Mittwochabend im ZDF-"heute-journal".

Das gelte auch für Österreich. "Wir sind bei Österreich sehr verunsichert", sagte Söder. Die Regierung in Wien habe im von der südafrikanischen Virusvariante stark betroffenen Bundesland Tirol Quarantänemaßnahmen verhängt.

"In Tirol, so hört man, interessiert das niemanden", sagte Söder. "Ich bin schon besorgt, dass da ein zweites Ischgl droht." (dpa/fra)

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