• In kaum einem Haushalt fehlen sie in der Weihnachtszeit: Nüsse aller Arten.
  • Oft werden sie aber falsch gelagert und schimmeln dann, was mit dem bloßen Auge oft nicht zu sehen ist.

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Ob als knackiges Topping, in Backwerken oder als Snack zwischendurch - Nüsse sind universell einsetzbar, werden aber häufig nicht optimal aufbewahrt. Was viele nicht bedenken: Frische Nüsse können vor dem Trocknen leicht schimmeln. Sie in Plastiktüten zu lagern, fördere die Schimmelbildung sogar noch, warnt der TÜV Süd. Stoffbeutel seien besser geeignet.

Die Ausbreitung krebserzeugender und leberschädigender Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) sei nicht mit dem Auge zu erkennen. Sie werden auch nicht durch Backen oder Rösten inaktiviert. Laut den TÜV-Lebensmittelexperten sieht die optimale Lagerung von Nüssen so aus:

  • luftdicht
  • kühl
  • dunkel
  • trocken
  • am besten bei einer Lagertemperatur zwischen zehn und 18 Grad.

Ungeschält können Nüsse länger aufbewahrt werden als geschält. Bei selbst gesammelten Nüssen sollte vor dem Einlagern genau kontrolliert werden, ob die Schale unbeschädigt ist und ob keine Risse, Löcher oder Schädlingsbefall erkennbar sind.

Haselnüsse werden dagegen besser ohne Schale getrocknet und ganz, gehackt oder gemahlen in die Tiefkühltruhe gelegt. Laut dem Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) kann man sie bis zu zwölf Monate eingefroren lagern.

Nüsse aus angebrochener Packung in Glas oder Dose aufbewahren

Sobald die Verpackung angebrochen ist, sollte man übrige Nüsse immer in dicht schließenden Gefäßen aufbewahren, "da Nüsse leicht Gerüche aus der Umgebung aufnehmen", empfiehlt das BZfE. "Das gilt vor allem für geriebene Nüsse, ganz besonders für Walnüsse."

Der Kühlschrank sei ein guter Ort, um geschälte und bereits zerkleinerte Ware aufbewahren. Dort halten sich die Nüsse maximal vier Wochen.

Wann Sie Nüsse entsorgen müssen

Wichtig sei, die Nüsse regelmäßig zu kontrollieren. Die TÜV-Lebensmittelexperten weisen darauf hin, dass sich Schimmelbildner in gemahlenen Produkten schneller vermehren. In diesen Fällen sollten sie die betroffenen Packungen vollständig entsorgen:

  • Nüssen, Kerne oder Samen sind sichtbar von Schimmel befallen.
  • Es zeigen sich untypische Verfärbungen.
  • Der Geruch ist muffig oder ranzig.

Auch bei bereits abgepackten ganzen Nüssen ist es besser, nicht nur die befallenen Nüsse, sondern die ganze Packung wegzuwerfen. (af/dpa)

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