Beim Apotheken-Einkauf sollten nicht nur die Medikamente in der Tüte landen. Warum es sich für Verbraucher lohnt, die Quittungen mitzunehmen und aufzubewahren, erfahren Sie hier.

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Ein vom Arzt verschriebenes Medikament bezahlt die Krankenkasse - allerdings nicht vollständig. In der Regel müssen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro leisten. Patienten können sich jedoch von der Zuzahlung befreien lassen. Wie das geht, erklären die Landesapothekerkammer Hessen und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Zuzahlung: Wovon kann man sich befreien lassen?

Nur von den Zuzahlungen für vom Arzt verschriebene Medikamente. Sogenannte Aufzahlungen fallen also nicht darunter. Diese werden zum Beispiel dann fällig, wenn der Arzt ein besonders teures Präparat verschreibt. Rezeptfreie Medikamente müssen Verbraucher ebenfalls selbst bezahlen, genau wie individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder andere private Zuzahlungen.

Wer kann sich befreien lassen?

Im Prinzip jeder, der Zuzahlungen leisten muss. Voraussetzung ist aber, dass die Summe aller Zuzahlungen in einem Jahr die sogenannte Belastungsgrenze überschreitet: Alles was darüber liegt, muss man auf Antrag nicht bezahlen. Die Grenze wird jeweils individuell berechnet und liegt bei zwei Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommen. Wird jemand von der Krankenkasse als chronisch krank eingestuft, zum Beispiel weil er fortlaufend Medikamente braucht, sind es nur ein Prozent.

Wie wird die Belastungsgrenze errechnet?

Im Internet finden sich dazu verschiedene Rechner, auf den Webseiten der großen Krankenkassen zum Beispiel. Achtung: Wer wissen will, ob und wann er sich 2020 befreien lassen kann, sollte darauf achten, dass auch dieses Jahr eingestellt ist. Grund: Bei der Berechnung gelten Freibeträge für Lebens- und Ehepartner sowie Kinder, die sich von Jahr zu Jahr verändern.

Der richtige Umgang mit Quittungen aus der Apotheke

Es gibt zwei Möglichkeiten: Patienten können ab Jahresbeginn die Quittungen aus der Apotheke sammeln, bis die Grenze erreicht ist. Dann stellen sie einen Antrag auf Befreiung auf der Kasse. Wichtig dabei: Auf der Quittung muss immer der Name des Versicherten stehen. Wer sich die Sammelei sparen will und schon sicher weiß, dass er die Belastungsgrenze überschreiten wird, kann den Betrag bis dahin auch schon im Voraus bezahlen. Er ist dann für das ganze Jahr von weiteren Zuzahlungen befreit. (dpa/jom)

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