Das Amtsgericht Dortmund hat das Verfahren gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Nico Schulz vorläufig eingestellt. Der 30-Jährige, bis zum vergangenen Sommer bei Bundesligist Borussia Dortmund unter Vertrag, muss 150.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.