• Bayern-Profi Lucas Hernandez muss seine Haftstrafe nicht antreten.
  • Das Landgericht in Madrid hat die Vollstreckung des Urteils aufgehoben.
  • Der 25-Jährige war wegen Verstoßes gegen ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber seiner heutigen Ehefrau im Dezember 2019 zu einer sechsmonatigen Haft verurteilt worden.

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Bayern Münchens Weltmeister Lucas Hernandez muss am Donnerstag seine sechsmonatige Haftstrafe in Spanien nicht antreten. Die Sektion 26 des Landgerichts in Madrid hat dem Einspruch des französischen Nationalspielers gegen den Haftbefehl stattgegeben und die Vollstreckung des Urteils aufgehoben.

"Wir sind der Ansicht, dass der Berufung stattgegeben werden soll und der Haftantritt aufgehoben wird", teilte das Gericht in einem Statement mit. Die Strafe wurde zur Bewährung für vier Jahre ausgesetzt. Zudem sprach das Gericht eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 400 Euro (96.000 Euro) gegen den 25-Jährigen aus.

Die Entwarnung kam kurz vor Fristende. Die Frist zum Antritt der Haftstrafe wäre am Donnerstag um Mitternacht abgelaufen. Wenn die Justizentscheidung sich verzögert hätte, hätte das laufende Berufungsverfahren keine aufschiebende Wirkung gehabt.

Hernandez war wegen Verstoßes gegen Annäherungs- und Kontaktverbot verurteilt worden

Hernandez war wegen eines Verstoßes gegen ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber seiner heutigen Ehefrau im Dezember 2019 zu einer sechsmonatigen Haft verurteilt worden. In der vergangenen Woche war er deshalb in Madrid vor Gericht erschienen, um dort die Anordnung der Strafe entgegen zu nehmen.

Im Februar 2017 waren sowohl der damalige Profi von Atletico Madrid als auch seine Freundin nach einem Streit wegen häuslicher Gewalt zu 31 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Außerdem wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen.

Hernandez und seine Freundin versöhnten sich nach dem Streit allerdings und heirateten einige Monate später. Bei der Rückkehr aus den Flitterwochen wurde der Franzose aufgrund des Verstoßes gegen das weiterhin geltende Kontaktverbot verhaftet.

So ist die rechtliche Lage in Spanien

In Spanien wird der Kampf gegen häusliche Gewalt sehr ernst genommen. Die Gerichte urteilen streng und die Medien berichten ausführlich, auch wenn es um unbekannte Personen geht. Ein Kontaktverbot bleibt in Spanien auch dann bestehen, wenn es eine Versöhnung gegeben hat, damit niemand zu einer solchen Aussöhnung genötigt werden kann.

Das neue Urteil kommt überraschend. Es war von Experten mehrheitlich erwartet worden, dass die Berufung abgelehnt werden würde. Unter anderem deshalb, weil Hernández kein sogenannter Ersttäter ist. Gegen ihn gibt es nach Justizangaben insgesamt zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt. (pak/ari/AFP/dpa)

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