Jeden Monat treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Im März sind das unter anderem eine Verschärfung des Waffenrechts und die Masern-Impfpflicht.

Mehr Ratgeber-Themen finden Sie hier

Den sogenannte Umweltbonus gibt es schon länger: All jene, die ein E-Auto kaufen, können einen Zuschuss in Höhe von mehreren tausend Euro beantragen. Zum 19. Februar wurde er noch einmal erhöht.

Bis zu 6.000 Euro beim Kauf eines E-Autos

Die Höhe des Betrags richtet sich nach der Art des gekauften Autos und nach seinem Wert: Für ein rein elektrisches Auto mit einem maximalen Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro gibt es 6.000 Euro (bislang 4.000), für einen Plug-In-Hybriden 4.500 Euro (bislang 3.000). Liegt der Listenpreis über 40.000 Euro werden bei einem rein elektrischen Auto 5.000 Euro (bislang 4.000 Euro) und bei einem Plug-In-Hybriden 3.750 Euro (bislang 3.000 Euro) gezahlt.

E-Auto-Zuschuss: Voraussetzungen im Überblick

Das Auto muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (Bafa) befinden.

Um den Zuschuss zu beantragen, muss das Auto gekauft und zugelassen sein. Dann kann sich der Besitzer an das Bafa wenden und das entsprechende Formular ausfüllen.

Der Bonus soll dazu führen, dass mehr Menschen die umweltfreundlicheren E-Autos kaufen. Damit Deutschland die Klimaziele für 2030 erreicht, müssten hierzulande sieben bis zehn Millionen E-Autos fahren, schreibt die Bundesregierung.

Masernimpfung wird Pflicht - unter bestimmten Umständen

Am 1. März tritt das "Masernschutzgesetz" in Kraft, das für Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder dort arbeiten, eine Masernimpfung vorschreibt. Gemeint sind Kindertagesstätten, Schulen und Asylbewerberheime. Die Pflicht gilt aber auch für medizinisches Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern.

Kinder, die nicht geimpft sind, aber in eine Kita gehen, können aus dieser Kita ausgeschlossen werden. Eltern, die die neue Regelung missachten, droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Die Impfung muss nachgewiesen werden, zum Beispiel indem der Impfpass vorgezeigt wird. Den Nachweis müssen die genannten Personengruppen spätestens bis zum 31. Juli 2021 erbringen.

Laut Bundesregierung müsste die Masern-Impfquote bei 95 Prozent liegen, damit die Krankheit als eliminiert gelten kann. Diese Quote werde derzeit nicht erreicht. Masern gelten als hochinfektiöse Erkrankung, die mitunter einen schweren Verlauf nehmen kann - in seltenen Fällen ist sie sogar tödlich.

Weil einige Menschen in Deutschland Impfen ablehnen, bemüht sich die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung um mehr Informationen dazu. Sie sind unter www.impfen-info.de zu finden.

Waffenerlaubnis wird künftig alle fünf Jahre überprüft

Als Folge der Anschläge von Paris und Brüssel vor einigen Jahren wird EU-weit das Waffenrecht verschärft. Die deutsche Neuregelung, das Waffenrechtsänderungsgesetz, trat in wesentlichen Teilen am 20. Februar in Kraft.

Neu ist unter anderem, dass Waffenhersteller und -händler stärker dokumentieren müssen, in welche Hände eine Waffe oder wichtige Teile von Waffen geraten - und zwar von der Produktion über den Verkauf bis hin zur Vernichtung der Waffe, also über den gesamten "Lebenszyklus". Die Erfassung muss elektronisch stattfinden, damit die Daten im Nationalen Waffenregister erfasst werden können.

Überprüfung von Waffenbesitzern

Außerdem soll automatisch über jeden, der eine Waffenerlaubnis will, eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt werden. Zum Beispiel soll dort abgefragt werden, ob derjenige Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation ist. Ist das der Fall, wird die Erlaubnis für eine Waffe verweigert. Auch kann sie nachträglich entzogen werden. Wem eine Erlaubnis erteilt wurde, wird ab jetzt alle fünf Jahre überprüft. Für Sportschützen und Jäger gibt es Sonderregeln.

Laut Bundesregierung soll durch die Änderung verhindert werden, dass Waffen auf legalem Wege in falsche Hände geraten, etwa in die Hände von Rechtsextremisten. Auch dass Waffen gehortet werden, soll durch diese Regelung unmöglich gemacht werden. Große Magazine (ab 20 Schuss für Kurz- und 10 für Langwaffen) werden komplett verboten.

Unter "Waffen" fallen nicht nur Schusswaffen, sondern auch bestimmte, besonders gefährliche Messer.

Qualifizierte Fachkräfte sollen leichter hier arbeiten können

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll es für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern künftig leichter werden, in Deutschland einen Job zu finden. Bislang mussten Arbeitgeber immer zuerst prüfen, ob es für eine Stelle nicht einen ebenso geeigneten Bewerber aus einem EU-Land gibt. Oder es musste sich um eine Branche handeln, in der ein besonderer Fachkräftemangel herrscht. Das entfällt ab dem 1. März.

Zielgruppe sind laut Bundesregierung Menschen mit einer qualifizierten Berufsausbildung oder mit Studium.

Krankenkassen bezahlen vertrauliche Spurensicherung

Menschen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, scheuen sich oft, direkt zur Polizei zu gehen. Ab dem 1. März ist es für sie nun möglich, in ein Krankenhaus zu gehen und sich anonym untersuchen zu lassen. Ärzte können bei der Untersuchung Spuren sichern und das über die Krankenkassen abrechnen, ohne dass der Name des Patienten oder der Patientin übermittelt wird. Das war bislang nicht möglich.

Die Gesetzesänderung soll dazu beitragen, für die Opfer Hemmschwellen abzubauen und die Aufklärungsquote solcher krimineller Taten zu verbessern.

Kommunalwahlen in Bayern

Am 15. März 2020 wird in mehr als 2.000 bayrischen Gemeinden und kreisfreien Städten sowie in mehr als 70 Landkreisen gewählt. Es geht um (Ober-)Bürgermeisterämter, Landratsposten und um Plätze in Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten.

Vor-Ort-Check-In wird teilweise kostenpflichtig

Die Lufthansa-Tochter Eurowings führt für Reisende, die den günstigen "Basic"-Tarif buchen, zum 1. März zusätzliche Gebühren ein. Ein zweites Handgepäckstück (das bislang kostenfrei war) kostet dann 6 Euro, wie eine Sprecherin dem "Spiegel" sagte. Wer am Flugtag zum Check-In an den Schalter kommt, muss 5 Euro extra zahlen. Der Online-Check-In ist nach wie vor kostenlos.

Die Airline rechtfertigt die Maßnahmen mit einer schnelleren Abfertigung. Zudem sei in dem 6-Euro-Handgepäck-Zuschlag eine Berechtigung für Priority-Boarding enthalten.


Verwendete Quellen:

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.