• Wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine steigen die Energiekosten, vor allem die Gaspreise weiter.
  • Das 9-Euro-Ticket läuft noch diesen Monat, eine Verlängerung wird es wohl nicht geben.
  • Außerdem: die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kitas und Schulen greift nun und GmbHs können nun auch online gegründet werden.

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Der Bundestag befindet sich noch bis zum 5. September in der Sommerpause. Neue Gesetze und Neuregelungen ab August gibt es aber natürlich trotzdem.

Noch ein Monat 9-Euro-Ticket

Mit dem 9-Euro-Ticket können die Menschen hierzulande seit dem 1. Juni für neun Euro im Monat bundesweit den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Viele Millionen tun das auch, eine Studie hat ergeben, dass das unter anderem die Staus in vielen Städten reduziert hat.

Das Ticket lässt sich über die Apps der Verkehrsgesellschaften wie der MVG oder BVG kaufen, aber auch an Automaten und Schaltern. Monats- und Jahreskartenbesitzer bekommen den Preis ebenfalls, er wird für sie von Juni bis August reduziert beziehungsweise erhalten sie Geld zurück. Das Ticket gilt nicht für den Fernverkehr.

Wie geplant läuft das 9-Euro-Ticket am 31. August 2022 aus, eine Verlängerung wird es nicht geben. Verkehrsminister Volker Wissing hat angekündigt, darüber nachzudenken, in welcher Form und zu welchem Preis man in Zukunft so ein bundesweit gültiges Ticket anbieten könnte.

Gaspreise steigen

Eine Entlastung bei ihren Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel könnten eine Menge Bürger gut gebrauchen. Wegen des Krieges in der Ukraine und der von Russland provozierten Gasknappheit steigen derzeit die Energiekosten stark. Beim Strom ist der Anstieg vorerst verhaltener als beim Gas, vor allem wegen des Wegfalls der EEG-Umlage.

Beim Gas haben jedoch diverse Energieversorger für August angekündigt, die Preise erneut erhöhen zu müssen. Die Stadtwerke München teilten etwa mit, dass ein Durchschnittshaushalt künftig rund 42 Euro mehr pro Monat bezahlen müsse, bei den Technischen Werken Ludwigshafen sind es rund 75 Euro, bei den Stadtwerken Düsseldorf 30 Euro. Die Stadtwerke Osnabrück sprachen von einer Erhöhung von 117 Prozent beim Gas.

GmbHs können nun auch online gegründet werden

Deutschland hat im Juni eine EU-Richtlinie zur Digitalisierung in ein nationales Gesetz gebracht. Eine Neuerung ergibt sich damit für potenzielle Firmengründer: Wer eine GmbH - oder die GmbH-Sonderform UG (haftungsbeschränkt) - gründen will, kann das ab 1. August 2022 auch online tun. Notariell beurkundet werden muss die Gründung weiterhin, allerdings ist das neuerdings per Videokonferenz möglich. Unterschriften können per "qualifizierter elektronischer Signatur" geleistet werden.

Durch diese Neuerung sollen unter anderem grenzüberschreitende Gründungen erleichtert werden. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und Ähnliches können weiterhin nicht online beurkundet werden. Zudem sei die Online-Gründung nur für reine Bargründungen ohne Sacheinlagen möglich, schreibt die Handwerkskammer Dresden.

Firmen müssen mehr Details in den Arbeitsvertrag schreiben

Bei einer anderen EU-Richtlinie, die nun ebenfalls hier umgesetzt wurde und ab 1. August gilt, geht es um mehr Verlässlichkeit und Transparenz in Arbeitsverhältnissen. Mitarbeiter, die nach dem 1. August 2022 eingestellt werden, bekommen neben Basisinformationen wie Name und Anschrift der Vertragspartner nun noch mehr Details in ihren Vertrag geschrieben. Unter anderem steht dort, wie viel verdient wird und wie sich das Gehalt zusammensetzt - einschließlich Überstundenbezahlung, Zuschläge, Prämien und so weiter.

Mehr Details gibt es laut IHK Schwerin auch zu: vereinbarten Ruhezeiten, vereinbarter Schichtarbeit, Fortbildungsmöglichkeiten und Dauer der Probezeit, falls es eine gibt. Auch Mitarbeiter, die vor dem 1. August eingestellt wurden, können diese Informationen anfragen, neue Mitarbeiter müssen sie jedoch von Anfang erhalten. Die Industrie- und Handelskammer Schwerin rät Firmen mit Musterarbeitsverträgen, diese umgehend um die neuen Angaben zu ergänzen.

Müssen Apotheken automatisch billigere Medikamente ausgeben?

Noch nicht ausgemacht ist, wie Apotheken in Zukunft mit sogenannten Biosimilars umgehen sollen. Das sind Nachahmerversionen biotechnologisch hergestellter Medikamente (Biologika) - ähnlich der Generika bei allen Medikamenten, die chemisch hergestellt werden. Biologika werden zum Beispiel in lebenden Zellen von Tieren oder Pflanzen produziert und sind für die Behandlung etwa von Autoimmunerkrankungen wichtig. Ärzte sind laut Arzneimittel-Richtlinie angehalten, diese Biosimilars zu verschreiben, weil sie in der Regel günstiger sind. Das soll die Kosten im Gesundheitssystem senken. Sie müssen das aber nicht tun, denn Biosimilars sind nicht immer völlig identisch mit den Originalen.

Ein zugelassenes Biosimilar sollte allerdings genauso gut sein wie das Original - dennoch sträuben sich viele Ärzte, Pharmahersteller und Apotheker gegen eine neue Regelung, die eigentlich ab dem 16. August gelten soll: dass Apotheken automatisch Biosimilars herausgeben müssen, auch wenn der Arzt oder die Ärztin das Originalpräparat verschrieben hat. Momentan wird um einen Kompromiss gerungen. Die Ärzte kritisieren beispielsweise, dass sie gar nicht mitbekämen, wenn Patienten in der Apotheke das Biosimilar statt des Originals erhalten. Sie sagen, dass das Auswirkungen auf die Therapie haben könnte.

Masern-Impfpflicht greift nun

Eine andere Regelung greift indes nun endgültig, nachdem sie wegen der Pandemie mehrmals verlängert worden war: die Masern-Impfpflicht für Kinder und Angestellte in Kitas und Schulen, von Krankenhaus- und Arztpraxismitarbeitern sowie Beschäftigten in Unterkünften für Geflüchtete.

Bis zum 31. Juli 2022 musste sie nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft (oder genesen) sind. Bei Missachtung droht eine Geldstrafe. Kindern kann der Zugang zu einer Kita verwehrt werden. Bei Schulkindern geht das wegen der Schulpflicht nicht.

Höherer Mindestlohn für Steinmetze

Für Steinmetze und Steinbildhauer soll es ab dem 1. August 2022 mehr Geld geben: Ihr Mindestlohn steigt von 12,85 auf 13,35 Euro pro Stunde. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 10,45 Euro, ab dem 1. Oktober werden es 12 Euro sein.

Verwendete Quellen:

  • Website des Gemeinsamen Bundesausschusses: Biologika und Biosimilars: Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln
  • Ärzteblatt: Substitution von Biosimilars: G-BA sucht nach einem Kompromiss (15. Juli 2022)
  • Website der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwerin: Arbeitsverträge müssen ab 1. August angepasst werden
  • Website des Bundesverkehrsministeriums: Das 9-Euro-Ticket ist ein Erfolg (18. Juli 2022)
  • Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Mindestlohn 2022: Was ändert sich?
  • Website der Handwerkskammer Dresden: Online-Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ab 1. August 2022 möglich
  • Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung er Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften, vom 15. Juli 2022
  • Websites der Stadtwerke München, der Stadtwerke Düsseldorf, Stadtwerke Osnabrück
  • SWR.de: Gasanbieter in der Pfalz: Erste Preise steigen schon im August
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