Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will den Bau von Schnellladepunkten für elektrische Unternehmensfahrzeuge mit 150 Millionen Euro fördern. "Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung", erklärte Wissing dazu am Dienstag in Berlin. "Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen."

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Über das Vorhaben hatte zuerst die "Rheinische Post" berichtet. Wissing hob hervor, die Förderung komme insbesondere der Transport- und Logistikbranche zu Gute. "Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von unserer Förderung, da die Umstellung auf eine klimafreundliche Flotte mit hohen Investitionen verbunden ist", erklärte der Minister. Unterstützt würden die Unternehmen beim Aufbau einer eigenen Schnellladeinfrastruktur. Damit würden diese begleitet "bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität".

Förderanträge sollen den Angaben des Ministeriums zufolge ab 3. Juni gestellt werden können. Zielgruppen seien neben dem Bereich Transport und Logistik auch Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie weitere gewerbliche Flottenanwender wie Mietwagen- und Carsharing-Anbieter oder Pflegedienste. Gefördert würden neben Ladepunkten für E-Pkw vor allem auch Ladepunkte speziell für E-Lkw.

Mit der Förderung wird ein Programm aus dem Jahr 2023 wieder aufgenommen. Damals waren insgesamt knapp 100 Millionen Euro bereitgestellt worden. Pro Antrag ist die Fördersumme auf fünf Millionen Euro begrenzt, bei verbundenen Unternehmen auf insgesamt 30 Millionen Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen von bis zu 20 Prozent.

Pro Ladepunkt mit einer maximalen Leistung von weniger als 150 Kilowatt werden höchstens 14.000 Euro für kleine und mittlere und höchstens 7000 Euro für große Unternehmen gezahlt, für leistungsstärkere Ladepunkte bis zu 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.  © AFP

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