• In einem von der Bürokratie bestimmten Land wie Deutschland muss eine Bundestagswahl auch dort funktionieren, wo nichts mehr steht.
  • Viele Menschen haben keine Adresse mehr. Was wird aus ihren Wahlunterlagen? Und was passiert, wenn das Wahllokal weggeschwemmt wurde?
  • Für die von der Flut zerstörten Gebiete gelten Sonderregeln.

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Wählen mitten im Nichts: In den Flutkatastrophen-Regionen dürfen für die Bundestagswahl auch Zelte, Container oder Busse als Wahlraum genutzt werden. Dies ist für den Fall erlaubt, dass ein vorgesehener Wahlraum nicht mehr nutzbar ist, wie aus einem Erlass des Landeswahlleiters an die Bezirksregierungen Köln und Arnsberg hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Menschen ohne Adresse: Landeswahlleiter nennt geltende Sonderregeln

Da in den Hochwasser-Gebieten viele Menschen ihr Haus und damit ihre Postadresse verloren haben, gibt es auch mit Blick auf die Wahlbenachrichtigungen eine spezielle Lösung: Der Landeswahlleiter empfiehlt, deren Inhalt bei Bedarf zum Beispiel auch mit Plakaten bekannt zu machen. Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben zu Wahltag, Wahlraum und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.

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Früher musste man einen besonderen Grund haben, um per Brief bei der Bundestagswahl abstimmen zu können. Seit einiger Zeit ist das nicht mehr nötig. Wohl aber ein Wahlschein.

Der Landeswahlleiter legte zudem fest, dass die Wahlbenachrichtigung auch noch nach dem 5. September möglich ist, "wenn die fristgemäße Benachrichtigung infolge des Flutereignisses längerfristig gestört ist".

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Viele Kommunen müssen auf Nachsendeaufträge achten

Nach Angaben des Kreises Euskirchen haben viele Hochwasser-Betroffene inzwischen Nachsendeaufträge bei der Post gestellt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen ist Aufgabe der Kommunen. (dpa/hau)

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