Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen einer ungerechtfertigten Geldstrafe für Amnesty International verurteilt.

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Die Türkei habe das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Auslöser des Rechtsstreits war eine 2008 verhängte Verwaltungsstrafe in Höhe von 5000 Euro gegen die türkische Sektion der Menschenrechtsorganisation.

Die türkischen Behörden warfen der Amnesty-Filiale vor, aus dem Ausland bezogenes Geld zu spät deklariert zu haben. Tatsächlich habe es zu dem Zeitpunkt eine Gesetzeslücke gegeben, betonen die Straßburger Richter. Es sei unklar gewesen, ob die türkische Sektion von Amnesty International überhaupt verpflichtet gewesen sei, Zahlungen aus der Zentrale für laufende Kosten zu deklarieren. Die türkischen Behörden hätten ihre Entscheidung für das Verhängen einer Verwaltungsstrafe "nicht ausreichend begründet".

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Türkei deswegen zu einer finanziellen Entschädigung in Höhe von mehr als 12.000 Euro, die die türkische Sektion von Amnesty International und deren damaliger Leiter Yakup Levent Korkut erhalten sollten.   © AFP

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