• Nach einer Protestaktion gegen die Münchner Automesse IAA sind fünf Angeklagte wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen worden.
  • Unter ihnen ist auch ein Journalist der Tageszeitung "taz", der angab, nur von der Hausbesetzung berichtet zu haben.
  • Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union (dju) kritisierte das Urteil.

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Nach einer Hausbesetzung als Protestaktion gegen die Münchner Automesse IAA sind fünf Angeklagte am Donnerstag wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen worden. Unter ihnen ist auch ein Journalist der Tageszeitung "taz", der geltend gemacht hatte, im September vergangenen Jahres nur aus dem von Klimaschutzaktivisten besetzten Gebäude berichtet zu haben. Er erhielt ebenso wie drei weitere Angeklagte vor dem Amtsgericht München eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Das bedeutet, dass sie nur dann eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu zahlen haben, wenn sie binnen eines Jahres erneut straffällig werden. Ein fünfter Angeklagter hingegen erhielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen, weil er bereits wegen ähnlicher Aktionen in Erscheinung getreten war.

"taz"-Chefredakteurin Ulrike Winkelmann kritisierte das Urteil: "Es klingt, als wollte das Gericht hier milde wirken, aber wir bleiben dabei: Eine Hausbesetzung journalistisch zu begleiten, ist Journalismus und kein Hausfriedensbruch." Hier könne es nur einen Freispruch geben. Die Parteien können binnen einer Woche Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen.

Richter zeigt Verständnis für Protest

"Ich verstehe Ihre Frustration und Wut", sagte Richter Thomas Müller am Donnerstag im Amtsgericht München. Dennoch folgte er am Ende nicht den Anträgen der Verteidigung auf Freispruch, sondern sprach die Angeklagten schuldig. Für die Aktion zeigte der Richter angesichts des voranschreitenden Klimawandels, der - Zitat - "Untätigkeit" der Verantwortlichen und der Rolle der Automobilindustrie Verständnis: "Deswegen tut man sich wirklich ein bisschen schwer, hier eine Sanktion zu finden, weil das Thema wirklich von Bedeutung ist."

Müller deutete an, dass es sich um Bagatellkriminalität handele, von deren Verfolgung sowohl der Freistaat als Initiator des Strafantrages als auch die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit hätten absehen können. Gleichzeitig sagte er: "Es ist ein nachvollziehbares Motiv, das aber natürlich nicht dazu berechtigt, Straftaten zu begehen."

Journalistengewerkschaft kritisiert Urteil

Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die Grundrechte auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit erheblich mehr wögen als das Vergehen, in ein völlig verwahrlostes Haus, das noch dazu dem Staat und nicht einer Privatperson gehöre, einzudringen. Im Falle des Journalisten komme noch hinzu, dass er in der Kürze der Zeit keine Erlaubnis zum Betreten des Gebäudes hätte einholen können, letzteres aber habe tun müssen, um angemessen von der Aktion zu berichten.

"Zwar hat der Richter umfassend ausgeführt, welch hohe gesellschaftliche Bedeutung die Pressefreiheit hat", so die Geschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union (dju), Monique Hofmann. Dies sei aber nicht in das Urteil eingeflossen: "Wir haben den Eindruck, dass mit diesem Verfahren die Berichterstattung über Klimaproteste nachträglich sanktioniert und für die Zukunft mit einer Warnung versehen werden soll." (dpa/okb)

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