Wenn ein Hartz-IV-Empfänger eine angebotene Stelle ablehnt oder Termine versäumt, muss er mit Sanktionen rechnen. Nun ist die Zahl der Strafen gestiegen - die der Hartz-IV-Empfänger allerdings auch.

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Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr leicht auf knapp 953.000 gestiegen. Das waren rund 13.700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte.

Die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - lag unverändert bei 3,1 Prozent. "Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln. Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert", sagte dazu BA-Chef Detlef Scheele.

77 Prozent der Sanktionen entfallen auf Meldeversäumnisse

Mit 77 Prozent entfällt zudem ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. 2017 mussten die Jobcenter bei 733.800 Menschen deswegen die Regelleistung um zehn Prozent absenken. "Drei von vier Sanktionen entstehen schlicht deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter gar nicht erst wahrgenommen werden", sagte Scheele. Deshalb böten die Jobcenter einen Termin-Erinnerungsservice per SMS an.

Außerdem werden Hartz-IV-Empfänger sanktioniert, wenn sie etwa ein Jobangebot oder eine Fortbildung verweigern oder zusätzliches Einkommen verschweigen. Für die Weigerung, eine Arbeit oder Weiterbildung aufzunehmen oder den Abbruch, wurden 98.860 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung führten in 83.380 Fällen zu einer Leistungskürzung. Darin schreiben die Agentur für Arbeit und ein Arbeitsloser Unterstützungsleistungen und Pflichten des Jobsuchers fest.

Menschen unter 25 stärker von Sanktionen betroffen

Menschen unter 25 Jahren sind von den Sanktionen stärker betroffen. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor. "Die Sanktionierung auf null finde ich nicht vernünftig", sagte Scheele dazu. Denn nach so harten Sanktionen brechen einige Jugendliche den Kontakt zum Jobcenter ganz ab.

Scheele wünscht sich zudem, dass es keine Sanktionierung bei den Kosten der Unterkunft gibt. Wenn Jugendliche sich innerhalb eines Jahres einen weiteren Verstoß leisten, kann ihnen auch die Miete gekürzt werden. Der BA-Chef gibt zu bedenken, dass es aufgrund der angespannten Wohnungsmärkte in vielen Städten "ausgesprochen schwer" sei, wieder eine Wohnung zu finden. "Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns bei der Vermittlung und auch sonst nicht weiter", sagte Scheele. Auch Erwachsene sind bei wiederholten Verstößen von der Kürzung der Miete betroffen. Der BA-Chef sagte, er fände es zudem vernünftig, die Sanktionspraxis zwischen Jugendlichen und Erwachsenen anzugleichen.

So sehen Sanktionen konkret aus

Doch wie sehen Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger konkret aus? Das Sozialgesetzbuch II hält hier viele Möglichkeiten für die Behörden bereit: Schon das unentschuldigte Versäumen eines Treffens mit dem Jobvermittler kann einen Arbeitslosen vorübergehend zehn Prozent seiner Hartz-IV-Zahlung kosten. Lehnt jemand einen zumutbaren Job oder einen beruflichen Förderkurs ab, können dem Betroffenen 30 Prozent seiner monatlichen Grundsicherung gestrichen werden, im Wiederholungsfall 60 Prozent oder die sogar die gesamte Unterstützung.

Im Jahresschnitt 2017 gab es 4,36 Millionen Hartz-IV-Empfänger; im Vorjahr waren es noch 4,31 Millionen. Auch durch diesen Anstieg hat die Zahl der Sanktionen zugenommen. Da manche Hartz-IV-Empfänger mehrfach sanktioniert werden, ist die Zahl der betroffenen Menschen deutlich niedriger als die Zahl der Fälle. (mgb / dpa)

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