Das Grundgesetz war 1949 als Provisorium gedacht. Im Zuge der Wiedervereinigung entschied die Politik, es beizubehalten. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow fordert nun eine Abstimmung der Bevölkerung.

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Anlässlich des 75. Jahrestags der Grundgesetz-Verkündung schlägt Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) vor, das Regelwerk per Volksabstimmung zur deutschen Verfassung zu machen. Ein solcher Schritt würde in Ostdeutschland eine "emotionale Fremdheit" gegenüber dem Grundgesetz überwinden helfen, erklärte der Linken-Politiker in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstag).

Eine Volksabstimmung sei auch nötig, weil es viele Verschwörungstheoretiker, Reichsbürger "und andere Schwurbler" gebe, die alle aus Artikel 146 herleiteten, dass es die Bundesrepublik nicht gebe, erläuterte Ramelow. "Dann ist es klar, dass all die Schreihälse nur eine radikale Minderheit sind." Größere inhaltliche Änderungen wünscht er sich nicht: "Ich will keine neue, ganz andere Verfassung."

Ramelow wies darauf hin, dass ein solcher Schritt im Artikel 146 bereits angelegt ist. Der Artikel befristet die Gültigkeit des Grundgesetzes auf den Tag, "an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Der 75. Jahrestag steht am heutigen Donnerstag an, er bezieht sich auf die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat 1949.

Grundgesetz war eigentlich als Provisorium gedacht

Das Grundgesetz wurde 1949 lediglich als Provisorium beschlossen. Man entschied sich explizit gegen den Namen "Verfassung", da man erst nach einer Wiedervereinigung eine solche gemeinsam verabschieden wollte. Allerdings wurde 1990 die Wiedervereinigung durch einen raschen Beitritt der ostdeutschen Länder zur Bundesrepublik vollzogen, weshalb man das Grundgesetz beibehielt.

Dies nannte Ramelow rückblickend richtig. "Wenn Deutschland diesen Weg nicht gegangen wäre, dann hätten die Bedenkenträger und Skeptiker unter unseren Nachbarn wohl die Oberhand gewonnen", sagte er. "Aber die Frage nach einer Verfassung nach Artikel 146 ist trotzdem offen. Das ist der zweite Schritt. Und dieser Schritt fehlt bis heute."

Eine Volksabstimmung sei auch nötig, weil es viele Verschwörungstheoretiker, Reichsbürger "und andere Schwurbler" gebe, die alle aus Artikel 146 herleiteten, dass es die Bundesrepublik nicht gebe, erläuterte Ramelow. "Dann ist es klar, dass all die Schreihälse nur eine radikale Minderheit sind." Größere inhaltliche Änderungen wünscht er sich nicht: "Ich will keine neue, ganz andere Verfassung."

Haseloff und Woidke gegen Abstimmung

Die Ministerpräsidenten von Brandenburg und Sachsen-Anhalt, Dietmar Woidke (SPD) und Reiner Haseloff (CDU), lehnen eine Volksabstimmung über das Grundgesetz ab.

Sie stellten sich in einem Bericht des Magazins "Stern" (Donnerstag) gegen den entsprechenden Vorschlag Ramelows. "75 Jahre nach seiner Verkündung sollte es nicht darum gehen, über das Grundgesetz abzustimmen, sondern vielmehr es weiter mit Leben zu füllen, es zu achten und zu bewahren", sagte Haseloff dem Bericht zufolge.

"Es gibt weiterhin bestehende Ungerechtigkeiten zwischen Ost und West, die endlich abgebaut werden müssen", wird Woidke vom "Stern" zitiert. "Von Volksabstimmungen zum Artikel 146 Grundgesetz hat kein einziger Ostdeutscher etwas." Das Grundgesetz sei seit 75 Jahren Basis für Freiheit, Wohlstand und Entwicklung in Deutschland. Er halte die Abschaffung des Artikel 146 für den besseren Weg, sagte Woidke.

Das Grundgesetz habe sich über Jahrzehnte auch im Osten bewährt, sagte Haseloff dem "Stern". "Wir Ostdeutschen wollen nicht bei Feierlichkeiten und Festreden Berücksichtigung finden, sondern dort, wo Entscheidungen fallen: zum Beispiel in Führungspositionen bei Unternehmen, Gremien und Bundesbehörden." Hier seien Ostdeutsche immer noch unterrepräsentiert. (dpa/nib)

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