Als erste Konsequenz aus dem Skandal beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) um einen verschwenderischen Umgang mit Gebührengeldern haben sich die Ministerpräsidenten der Länder in einem Entwurf für den vierten Medienänderungsstaatsvertrag auf einheitliche Kontrollregeln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt. "Das schnelle Agieren in diesem Punkt zeigt, dass die Länder dem Thema eine hohe Bedeutung beimessen", erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Donnerstag.

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"Mit den nun vorliegenden Regelungen schaffen wir einheitliche hohe Standards in den Bereichen Transparenz, Compliance und Gremienkontrolle für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland", führte Dreyer als Vorsitzende der Rundfunkkommission weiter aus. Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schreite voran.

In einem nächsten Schritt soll der vierte Medienänderungstaatsvertrag den Landtagen zur Vorunterrichtung vorgelegt werden. Anschließend wird er von den Ministerpräsidenten unterzeichnet und von den Landtagen ratifiziert. Anfang kommenden Jahres soll er den Plänen zufolge in Kraft treten.

Derzeit wird in den Länderparlamenten der dritte Medienänderungsstaatsvertrag ratifiziert. Dieser enthält Neuerungen beim Auftrag des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks und geht auf eine veränderte Mediennutzung ein. Er soll im kommenden Juli in Kraft treten. Im Januar einigte sich die Rundfunkkommission zudem auf mehrere Reformbereiche.

Die Debatte um Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hatte nach dem Skandal um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger erheblich an Fahrt aufgenommen. Schlesinger war im August nach einer Reihe von Vorwürfen zunächst zurückgetreten und dann fristlos gekündigt worden. Ihr wird unter anderem ein verschwenderischer Umgang mit Gebührengeldern vorgeworfen.  © AFP

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