• Die Bundesanwaltschaft verdächtigt einen Mann der Spionage für den russischen Geheimdienst und erhebt Anklage.
  • Es geht um die Weitergabe von Daten über Liegenschaften des Deutschen Bundestags.

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Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Deutschen, der dem russischen Geheimdienst Informationen über Liegenschaften des Bundestags weitergegeben haben soll.

Jens F. soll wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin der Prozess gemacht werden, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Der Mann arbeitete demnach für eine Firma, die mehrfach vom Deutschen Bundestag beauftragt worden war, "gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten" in Bundestagsliegenschaften vorzunehmen. Der Mann habe deshalb Zugriff auf Dateien mit den Grundrissen der Liegenschaften des Bundestags gehabt.

Bundestags-Daten an den russischen Geheimdienst weitergereicht

Spätestens zwischen Ende Juli und Anfang September 2017 habe er sich "aus eigenem Antrieb" entschlossen, die Daten an den russischen Militärgeheimdienst weiterzugeben. Er habe einem GRU-Mitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin einen Datenträger mit dem entsprechenden Dateien zukommen lassen.

Weitere Einzelheiten zu dem Fall nannte die Anklagebehörde nicht. Der Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts ist nun für die Prüfung der Anklage zuständig und entscheidet über die Eröffnung einer Hauptverhandlung. (dpa/AFP/hau)

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