Der Bundestag hat das Energieeffizienzgesetz mit Vorgaben für die öffentliche Hand zum Energiesparen gebilligt. Bis 2030 soll danach der Bund jährlich 45 Terawattstunden Energie einsparen, für die Länder sind es drei Terawattstunden. Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sollen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern.

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In einer Entschließung wies der Bundesrat darauf hin, dass das Gesetz für die Länder umfangreiche Pflichten vorsehe, die auch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen beinhalteten. Er forderte die Bundesregierung auf, die Länder bei der Finanzierung der Mehraufwendungen angemessen zu unterstützen.  © dpa

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