• Der Oberste Gerichtshof in Großbritannien hat das neutrale Geschlecht abgelehnt.
  • Zuvor hatte die als Mädchen geborene Britin Christie Elan-Cane eine Beschwerde dort eingereicht.
  • Sie kämpft seit 25 Jahren für einen geschlechtsneutralen Pass. Nun soll der Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

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Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat am Mittwoch die Beschwerde von Christie Elan-Cane abgewiesen, die nicht als "männlich" oder "weiblich" eingestuft werden möchte. Elan-Cane kämpft seit 25 Jahren dafür, dass im Pass auch das Geschlecht "X" als eine dritte Möglichkeit vermerkt werden kann. In Deutschland können intersexuelle Menschen seit 2018 "divers" als Personenstand eintragen lassen.

Elan-Cane hatte im März 2020 ein Verfahren gegen die britische Regierung verloren, in dem sie das Eintragen des neutralen Geschlechts in den Pass erreichen wollte. Nachdem sie als Mädchen geboren worden war, hatte sie sich einer Brust- und einer Gebärmutteroperation unterzogen. Elan-Cane vertrat die Ansicht, dass keine eindeutige Geschlechtsfestlegung möglich sei.

Fall geht vor den Europäischen Gerichtshof

Elan-Cane ist der Ansicht, dass das britische Verfahren mit dem Zwang zum Eintrag als "männlich" oder "weiblich" im Pass dem Recht auf Privatsphäre zuwider läuft, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist. Doch ihren Einspruch wies der Oberste Gerichtshof Großbritanniens nun "einstimmig" zurück, wie Gerichtspräsident Robert Reed mitteilte.

Zur Begründung führte das Gericht an, es gebe keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), nach der auch andere Kategorien als weiblich und männlich anerkannt werden müssten. Auch verpflichte der EGMR die Behörden nicht dazu, Pässe ohne Angaben der Geschlechtszugehörigkeit auszufertigen.

Elan-Cane teilte daraufhin im Online-Dienst Twitter mit, die Entscheidung der Londoner Richter sei nicht gerecht. Die Sache werde nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Nach Angaben der Organisation Employers Network for Equality and Inclusion, die ihren Sitz in London hat, gibt es mindestens zwölf Länder, in denen "X" oder "divers" im Pass vermerkt werden kann, darunter neben Deutschland auch die USA, Kanada, Argentinien, Indien und Pakistan. (afp/ari)

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