• Der Bundestag hat den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz zugestimmt.
  • Das bedeutet, dass ab Oktober neue Regeln für einen vollständigen Impfschutz gelten.
  • Davon betroffen sind Millionen Deutsche.

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Auf einmal könnten Millionen Deutsche als "Nicht vollständig geimpft" gelten. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz treten ab dem ersten Oktober neue Regeln für Herbst und Winter in Kraft, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt. Das hat auch zur Folge, dass fast zwölf Millionen Impfzertifikate auslaufen. Menschen, die lediglich zwei Impfdosen erhalten haben, gelten dann nicht mehr als vollständig geimpft. Eine Liste der Änderungen hat das BMG veröffentlicht.

Auffrischimpfung für alle empfohlen

Bisher lag ein vollständiger Impfschutz vor, wenn man zwei oder drei Einzelimpfungen erhalten hat. Bei einer Einzelimpfung muss außerdem ein positiver Antikörpertest vor der ersten Impfung oder eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen werden.

Ab dem ersten Oktober liegt dann nur nach drei Einzelimpfungen ein vollständiger Impfschutz vor. Bei zwei Einzelimpfungen gelten dieselben Regeln wie bei einer bisherigen Einzelimpfung.

WHO-Chef: Das Ende der Corona-Pandemie ist in Sicht

Seit zweieinhalb Jahren begleitet uns die Corona-Pandemie. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus gibt Hoffnung auf ein Ende der Krise. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle war kürzlich auf dem niedrigsten Stand seit Pandemie-Beginn. (Bildnachweis: picture alliance/dpa | Marijan Murat)

Zweifach geimpft sind laut dem BMG 11,8 Millionen Menschen. Sie sollten sich schnellstmöglich um eine weitere Impfung bemühen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen grundimmunisierten Personen ab 12 Jahren den Booster.

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Immungesunde Menschen sollten zwischen der abgeschlossenen Grundimmunisierung, also nach zwei Impfdosen und der dritten Impfung einen Mindestabstand von sechs Monaten einhalten.

Eine zweite Auffrischimpfung wird von der STIKO bisher nur Menschen ab 60 Jahren oder Menschen ab fünf Jahren mit Grunderkrankungen empfohlen. Außerdem wird Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen sowie Pflegekräften dazu geraten.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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