Nach einem Unfall sitzt bei den Beteiligten zunächst oft der Schreck in den Knochen. In dieser Situation sind viele unsicher, was sie als Nächstes tun sollen: Die Polizei rufen oder nicht? Die Autos zur Seite fahren oder alles so lassen, wie es ist? Wir erklären, wie man sich nach einem Verkehrsunfall richtig verhält.

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Unmittelbar nach einem Unfall ist es zunächst einmal wichtig, die Unfallstelle zu sichern. Das heißt, den Warnblinker einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen - in einem Abstand von 50 bis 100 Metern, wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) auf seiner Webseite schreibt.

Wenn bei dem Unfall jemand verletzt wurde, ist man gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten - außer, man würde sich dabei selbst in Lebensgefahr bringen.

Unter der Notrufnummer 112 muss aber in jedem Fall ein Krankenwagen gerufen werden.

In welchen Fällen sollte die Polizei gerufen werden?

Wenn es bei einem Verkehrsunfall Verletzte gibt, sollte auf jeden Fall die Polizei gerufen werden. Denn hier geht es um Körperverletzung, also potenziell um eine Straftat, und die ist ein Fall für die Polizei. Das gilt auch, wenn einer der Fahrer betrunken ist oder unter dem Einfluss von Drogen steht.

Bei kleineren Unfällen liegt die Entscheidung "Polizei – ja oder nein?" bei den Beteiligten selbst. Grundsätzlich mache man nichts falsch, wenn man auch in solchen Fällen die Polizei rufe, so Polizeioberkommissar Bähn von der Berliner Polizei im Gespräch mit unserer Redaktion.

"Bei einem Unfall ohne Verletzte und mit geringem Sachschaden können die Beteiligten das aber auch unter sich regeln."

Muss man nach einem Unfall alles so lassen wie zum Unfallzeitpunkt?

Das hängt von der Schwere des Unfalls ab. "Bei einem größeren Personenschaden muss allein schon wegen der Spurensicherung alles so bleiben wie zum Unfallzeitpunkt", sagt Bähn.

Bei nicht so folgenschweren Unfällen müssen die Fahrzeuge hingegen weggefahren werden. Tut man das nicht und blockiert damit eine Kreuzung oder einen Fahrstreifen, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Kostenpunkt: 30 Euro.

Werden die Fahrzeuge weggefahren, solle der ursprüngliche Standort mit Kreide auf der Fahrbahn markiert werden, so Bähn.

Was mit etwaigen Scherben und Blechteilen ist, die nach dem Unfall auf der Straße liegen, erklärt der ADAC auf seiner Webseite: Die müssen die Unfallbeteiligten wegräumen. Nur bei schweren Unfällen sei dafür die Feuerwehr zuständig.

Sollte man nach einem Unfall Fotos machen und Zeugen suchen?

Der ADAC und Polizeioberkommissar Bähn empfehlen, erstens Fotos von den Fahrzeugen und der Unfallstelle zu machen (natürlich bevor die Autos weggefahren wurden) und zweitens Zeugen zu suchen.

"Dazu sollte man die Menschen, die den Unfall beobachtet haben könnten, ansprechen, ob sie etwas zum Hergang aussagen können", sagt Bähn.

Die Polizisten, die zum Unfallort kommen, sind selbst keine Zeugen. Sie nehmen Personalien und Aussagen zum Unfallhergang auf und sichern Spuren, zum Beispiel kleinere Lackspuren.

Welche Daten sollte man sich von etwaigen Zeugen und den anderen Unfallbeteiligten aufschreiben?

Den Namen und die Adresse und am besten noch Geburtsdatum, Geburtsort und eine Telefonnummer - und zwar im Idealfall aus einem amtlichen Dokument wie dem Personalausweis.

Von dem oder den anderen Unfallbeteiligten sollte man sich zudem die Zulassungsbescheinigung zeigen lassen und sich Kennzeichen, Modell und den Namen des Halters aufschreiben.

"Dabei sollte man darauf achten, dass die Dokumente, die einem gezeigt werden, gültig sind", so Bähn. Falls möglich, solle man sich auch den Namen der Versicherung und die dazugehörige Vertragsnummer notieren.

Welche Probleme kann es geben, wenn man versucht, alles ohne Polizei zu regeln?

Wenn sich die Unfallbeteiligten einig sind, wer schuld ist und alle auch im Nachgang bei ihrer Aussage bleiben, gibt es keine Probleme.

Wenn einer der Beteiligten aber plötzlich behauptet, gar nicht am Unfallort gewesen zu sein oder seine oder ihre Aussagen zum Unfallhergang ändert, kann es mit dem Schadenersatz schwierig werden.

Polizisten können zwar nicht als Zeugen des Unfallhergangs fungieren, aber natürlich als Zeugen für die Aussagen, die nach dem Unfall gemacht wurden. Das kann helfen, etwaige Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen.

Außerdem können sie überprüfen, ob die Daten auf dem Personalausweis und dem Fahrzeugschein auch tatsächlich stimmen.

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