Dieselkunden von Volkswagen in Deutschland können sich ab sofort der Musterfeststellungsklage gegen den Konzern anschließen. Das entsprechende Klageregister wurde am Montag eröffnet.

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Für die Musterfeststellungsklage stellt das Bundesamt für Justiz (BfJ) Online-Anmeldeformulare bereit. Über selbige können sich betroffene Personen in das Klageregister eintragen lassen.

Anfang November hatten der vzbv und der ADAC die Musterfeststellungsklage gegen VW beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage war erst kurz zuvor in Kraft getreten.

Kein Prozessrisiko für Verbraucher

Das Verfahren soll klären, ob Verbrauchern mit vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen des Wolfsburger Konzerns Schadensersatzansprüche zustehen. Klaus Müller, Chef des vzbv, erklärte, die Eintragung sei vor allem für diejenigen interessant, die sich gegen Einzelklagen entschieden hätten.

"Viele geschädigte Dieselfahrer haben bisher nicht die Zeit, die Risikobereitschaft, vielleicht auch nicht die Kosten aufbringen wollen, um individuell gegen Volkswagen zu klagen." Wie Müller erklärte ist die Eintragung "kostenlos und frei von Prozesskostenrisiken".

Denn mit der Musterfeststellungsklage übernimmt der Verbraucherschutz-Verband das Risiko des Prozesses gegen VW. Er klagt stellvertretend für Betroffene des Diesel-Skandals gegen Volkswagen.

Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist dem Bundesamt für Justiz zufolge grundsätzlich bis einen Tag vor Beginn des ersten Termins möglich.

Vzbz rechnet mit Anschluss Zehntausender Dieselfahrer

Der Verfahrensauftakt soll "rechtzeitig auf der Internetseite der Behörde bekannt gemacht" werden. Nach Eintragung der Anmeldung im Klageregister schickt das Bundesamt den angemeldeten Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.

Damit die Verhandlung in Braunschweig beginnen kann, müssen sich allerdings mindestens 50 Betroffene innerhalb von zwei Monaten in das Register eintragen.

Sollte dies der Fall sein, trifft das Gericht anschließend grundsätzliche Feststellungsziele über mögliche Verfehlungen des Unternehmens. Die Verbraucher können sich dann darauf berufen, wenn sie hinterher ihre individuellen Ansprüche selbst einklagen.

VW hatte im September 2015 Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. Die Anwälte des vzbv rechnen damit, dass sich mehrere Zehntausend Dieselfahrer der Musterfeststellungsklage anschließen. (afp/dpa/thp)

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