Mit einer Mischung aus Krediten, Beteiligungen und Regeln will der Bund die angeschlagene Lufthansa vor dem Absturz bewahren. Wir geben einen Überblick über die einzelnen Maßnahmen.

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Der Bund will die Deutsche Lufthansa AG in der Corona-Krise mit einem komplexen Stabilisierungspaket stützen. Das Gebilde steht noch unter dem Vorbehalt, dass die EU sowie Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Lufthansa zustimmen.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

- Der Konzern erhält über die Staatsbank KfW einen KREDIT in Höhe von 3 Milliarden Euro, an dem sich private Banken mit 600 Millionen Euro beteiligen.

- Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gibt eine STILLE EINLAGE über 4,7 Milliarden Euro. Sie läuft unbefristet und kann bilanztechnisch als Eigenkapital anerkannt werden. Lufthansa zahlt dafür zunächst in diesem und dem kommenden Jahr 4 Prozent Zinsen. Danach steigt die Verzinsung auf bis zu 9,5 Prozent.

- Komplex ist die Konstruktion der WEITEREN STILLE EINLAGE über 1 Milliarde Euro, die im Fall eines Übernahmeversuches in einen Aktienanteil von 5 Prozent und einer Stimme gewandelt werden kann. Außerdem kann sie ab 2024 in Aktien gewandelt werden, wenn das Unternehmen die Zinsen nicht zahlt.

- Für rund 300 Millionen Euro soll der Staatsfonds sofort einen AKTIENANTEIL von 20 Prozent an dem Konzern erwerben. Der Bezugspreis soll 2,56 Euro betragen, den Nennwert der Aktie. Auf Hauptversammlungen soll der WSF sein Stimmrecht nicht ausüben außer im Fall einer drohenden Übernahme. Er verpflichtet sich laut der Börsenmitteilung zudem, das Aktienpaket spätestens bis zum 31.12.2023 wieder abzustoßen, falls die stillen Einlagen vollständig zurückgezahlt worden sind und der Einstandspreis plus einer jährlichen Verzinsung von 12 Prozent zu erzielen ist.

Bund künftig im Aufsichtsrat vertreten

- Im 20-köpfigen Aufsichtsrat soll der Bund mit zwei Mandaten vertreten sein, die durch unabhängige Experten ausgeübt werden sollen.

- Bis zum Ende der Stabilisierung dürfen keine Dividenden ausgezahlt werden. Die fixen Vorstandsgehälter werden zunächst gekappt und später auf dem Niveau von 2019 eingefroren. Boni sollen erst wieder fließen dürfen, wenn 75 Prozent der stillen Einlagen zurückgezahlt sind.

- Lufthansa muss Steuerzahlungen und tatsächliche Eigentumsverhältnisse aller Unternehmensteile Land für Land offen legen. Die Gesellschaft soll sich verpflichten, dass staatlich bereitgestellte Hilfen nicht in sogenannte Steueroasen abfließen. (dpa/fra)

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