Muss sich Herzogin Meghan auf turbulente Zeiten gefasst machen? Im Rechtsstreit mit der "Mail on Sunday" wurde neues Material zugelassen: Die Gegenseite darf sich auf die Biografie "Finding Freedom" berufen.

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Herzogin Meghan klagt wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung gegen die britische Zeitung "Mail on Sunday" und deren Verlag Associated Newspapers. Anlass für den Prozess ist die Veröffentlichung eines handschriftlichen Briefes von Herzogin Meghan an ihren Vater Thomas Markle aus dem Jahr 2018, der von der "Mail on Sunday" abgedruckt worden war.

Die 39-Jährige sieht darin einen Missbrauch privater Informationen und sich selbst in ihren Persönlichkeits- und Datenschutzrechten verletzt. Bei einer Gerichtsanhörung musste Meghan nun allerdings einen Rückschlag hinnehmen.

Das Gericht hat laut BBC News entschieden, dass die Gegenseite ihre Verteidigung ändern darf. Demnach darf "Finding Freedom", die am 11. August 2020 erschienene Biografie über die Herzogin und ihren Ehemann Prinz Harry, in ihrer Argumentation verwendet werden. Der Verlag möchte mit der Biografie belegen, dass Meghan mit den Autoren des kürzlich veröffentlichten Buches zusammengearbeitet hat, um ihre Version bestimmter Ereignisse darzustellen.

Herzogin Meghan: Hatte sie mit den Autoren beruflich Kontakt?

Unter anderem soll Meghan den Autoren auch Informationen zu dem Brief an ihren Vater weitergegeben und sich dabei in gutes Licht gerückt haben. Meghans Anwälte bestreiten die Zusammenarbeit jedoch. Im Juli hatte das Sussex-Paar auch in einer Stellungnahme versichert, nicht mit den Autoren Omid Scobie und Carolyn Durand im Austausch gewesen zu sein.

Die Gerichtsverhandlung ist für Januar 2021 angesetzt und soll zehn Tage dauern. Meghan soll im Gericht dann auch auf ihren Vater treffen.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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