Bus weg, Gepäck verloren, Flug storniert: Eine Reise birgt nicht nur schöne Aussichten, sondern auch Risiken. Wir verraten Ihnen Tipps und Tricks, mit denen Sie unnötigen Stress und Ärger vermeiden – oder sich zumindest dafür entschädigen lassen können.

Mehr zum Thema Reise

Für Reisende gibt es viele Horrorszenarien: Ihr Zug hat Verspätung, doch Sie haben einen wichtigen Termin oder müssen eine Anschlussverbindung kriegen.

Oder Sie stehen am Flughafen, Ihr Flug wird jedoch kurzfristig abgesagt oder ist überbucht. Und wo sind eigentlich Ihre Koffer geblieben? In solchen Situationen liegen nicht nur die Nerven blank, sondern es stellt sich auch die Frage nach den Verantwortlichen für das Debakel.

Flug verpasst? Bus zu spät? Schlichtungsstelle!

Manch einer beschwert sich bei der Bahn oder der betroffenen Airline, andere unternehmen lieber gar nichts, weil sie sich sicher sind, bei einer Diskussion um Versäumnisse und Schadensersatz ohnehin den Kürzeren zu ziehen. Das muss aber nicht sein!

Reichen Sie beim jeweiligen Verkehrsunternehmen offiziell Beschwerde ein. Meldet sich das Unternehmen nicht innerhalb eines Monats bzw. bei Airlines innerhalb von zwei Monaten bei Ihnen zurück oder erhalten Sie eine Antwort, die Sie nicht zufrieden stellt, können Sie einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) stellen.

Diese kümmert sich um Anliegen, die mit Bus, Tram, U-Bahn, Bahn, Fernbussen, Airlines oder Schiffen zu tun haben - und das für Reisende kostenfrei, ohne Bearbeitungsgebühr oder erfolgsabhängige Honorare. So haben Sie bei einer Beschwerde auf Wunsch jemanden an Ihrer Seite, der sich für Sie einsetzt.

Personalausweis vergessen? Die Bundespolizei hilft

Die Anreise zum Flughafen ist geschafft, der Erholungsurlaub auf Mallorca rückt in greifbare Nähe. Doch am Check-in-Schalter gibt es das böse Erwachen: Sie haben Ihren Personalausweis zu Hause vergessen. Das war es dann also mit dem Traum von Strand, Pool und Entspannung! Oder etwa nicht?

Sollten Sie feststellen, dass Sie Ihre Reisedokumente vergessen haben, kann Ihnen die Bundespolizei vor Ort weiterhelfen. Diese stellt Ihnen direkt am Flughafen einen sogenannten "Reiseausweis als Passersatz" aus, mit dem Sie sich einen Monat lang innerhalb der Europäischen Union bewegen können. Diese Rettung Ihrer Reise kostet Sie acht Euro.

Haben Sie Ihren Ausweis nicht zu Hause auf dem Küchentisch liegen lassen, sondern vielmehr während Ihrer Reise verloren, brauchen Sie ebenfalls nicht zu verzweifeln: In der Deutschen Botschaft des jeweiligen Urlaubslandes erhalten Sie von den Behörden kurzfristig Reiseausweise oder vorläufige Reisepässe, die Ihnen eine Heimkehr ohne Dokumentendrama ermöglichen.

Die Regionalbahn hat Verspätung? Dann viel Spaß im ICE!

Sie planen eine Reise mit der Deutschen Bahn. Die Ticketpreise verfolgen Sie seit mehreren Tagen und stellen sich Ihre Verbindungen zusammen, um auf einen günstigen Fahrkartenpreis zu kommen. Schließlich nehmen Sie die Regionalbahn, müssen zweimal umsteigen. IC und ICE wären - ebenso wie eine Direktverbindung - einfach zu teuer gewesen.

Dann ist der Reisetag gekommen. Sie sitzen im Zug, der mittlerweile fast eine Stunde Verspätung hat. Ob Sie Ihre Anschlüsse noch kriegen, ist fraglich.

Doch bevor Sie sich nun aufregen, die gute Nachricht: Die Deutsche Bahn schenkt Ihnen ein Upgrade in einen höherwertigen Zug, wenn Ihnen andernfalls am Ziel eine Verspätung von mehr als 20 Minuten droht. Einzige Voraussetzung ist hier, dass der Zug nicht reservierungspflichtig ist.

Sollten Sie sogar mehr als 60 Minuten Verspätung haben, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung der gesamten Reisekette. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Zug oder welches Eisenbahnunternehmen die Verspätung verursacht hat. Über diese und viele weitere Fahrgastrechte informiert die Deutsche Bahn auf ihrer Website.

Wenn sich der Flug nach vorn verschiebt, gibt es Geld zurück

Ihr Flug wurde storniert? Das ist ärgerlich, doch normalerweise können Sie sich den Preis Ihres Flugtickets rückerstatten lassen oder auf einen Ausweichvorschlag der Airline eingehen.

Normalerweise beträgt eine Entschädigung zwischen 125 und 600 Euro pro Person und kann Ihnen bereits zustehen, wenn Sie weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert werden.

Wird Ihr Flug abgesagt, wenn Sie sich bereits am Flughafen befinden, haben Sie sogar Anspruch auf Getränke und Mahlzeiten, die von der Airline übernommen werden.

Doch was, wenn Sie am Flughafen ankommen und Ihre Maschine ist bereits weg? Sollten Sie nicht einfach viel zu spät dran gewesen sein, sondern wurde Ihr Flug um einige Stunden vorverlegt, haben Sie als Reisender Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Eine solche Vorverlegung des Flugs kommt laut eines Entscheides des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen X ZR 59/14) nämlich einer Stornierung gleich.

Das Kreuz mit der Kreditkarte

Eine Kreditkarte ist ein toller kleiner Helfer, wenn es um Zahlungsverkehr rund um den Urlaub geht. Ob Buchung der Reise oder Bezahlung im Urlaubsland: Mit der Kreditkarte ist dies alles kein Problem. Manchmal aber eben doch: Wer seine Reise online bucht, kann von hohen Gebühren bei der Bezahlung überrascht werden.

Mittlerweile sind Online-Anbieter rechtlich gezwungen, mindestens einen gängigen Bezahlungsweg gratis anzubieten. Denken Sie deshalb lieber darüber nach, ob Sie der Einfachheit halber wie gewohnt zur Kreditkarte greifen oder doch lieber via PayPal, Lastschrift oder ähnlichem bezahlen.

Sind Sie an Ihrer Wunschdestination angekommen, freuen Sie sich, dass Sie im Restaurant oder dem Freizeitpark kurzerhand mit Kreditkarte bezahlen können. Denn Ihre Bank hat Ihnen versichert: Mit Ihrer Kreditkarte bezahlen Sie weltweit kostenlos.

Solche Versprechen sollten Sie vor Ihrer Reise noch mal grundlegend überprüfen. Meist werden im Ausland nämlich trotzdem Gebühren fällig, auch wenn Ihre Bank Ihnen etwas anderes zugesagt hat.

Der Teufel steckt hier im Detail: Immer mehr Banken schränken die Gratis-Leistung ein und begrenzen den kostenlosen Einsatz der Kreditkarte auf Reisen etwa auf das europäische Ausland.

Im Recht ist, wer den Mund aufmacht

Die Schlange am Check-in-Schalter am Flughafen ist mal wieder unfassbar lang – so lang, dass Sie Gefahr laufen, Ihren Flug zu verpassen. Doch was nun?

Zunächst machen Sie sich dringend beim Personal bemerkbar. Merken Sie an, wann Ihr Flug geht und dass Sie im Begriff sind, diesen zu verpassen. Im Idealfall wird Ihr Fall berücksichtigt und Sie umgehen die Warteschlange, damit der Flieger mit Ihnen an Bord pünktlich abheben kann.

Stehen Sie allerdings schweigend in der Schlange an und beschweren sich erst im Nachgang bei der Airline, stehen Ihre Chancen schlecht, eine Entschädigung zu erhalten. Sowohl das Amtsgericht Düsseldorf als auch das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg haben Prozesse verhandelt, in denen Reisenden eine Entschädigung ausgeschlagen wurde - weil sie beim Personal um eine bevorzugte Behandlung hätten bitten müssen.

Hätten sie sich beim Personal gemeldet und den Flug trotzdem verpasst, wäre durchaus eine Entschädigung möglich gewesen.

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.