Wenn sich die Briten im Frühjahr 2019 endgültig aus der EU verabschieden, ändert sich auch für Reisende einiges. Ob Fluggastrechte, Roaming-Gebühren oder geänderte Einreisebestimmungen – hier gibt es die Antworten zu den wichtigsten Fragen für den Großbritannien-Urlaub im Überblick.

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Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Die vier Grundfreiheiten, die die Grundlage des europäischen Binnenmarktes bilden, fallen nach dem Brexit für Großbritannien weg. Dabei handelt es sich um den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Das heißt im Klartext, dass auch das Recht von EU-Bürgern, nach Großbritannien zu reisen, um dort zu leben und zu arbeiten, aufgehoben wird.

Nach dem Austritt könnte es für EU-Bürger wohl so weitergehen wie in der Schweiz und in Norwegen, die beide nicht zur EU gehören. Dort dürfen sich Reisende bis zu 90 Tage ohne Visum im Land aufhalten. Ob nach dem Brexit bei einer Reise ins Vereinigte Königreich noch der Personalausweis ausreicht, ist fraglich. Es könnte sein, dass – ähnlich wie in Norwegen – viele Behörden und Banken nur den Reisepass akzeptieren.

Grenzkontrollen gibt es auch jetzt schon bei der Einreise, da Großbritannien nicht zum Schengenraum gehört. Die Einführung einer allgemeinen Visumspflicht ist wegen der bürokratischen Hürden und der Auswirkungen auf den Tourismus allerdings sehr unwahrscheinlich.

Fahr- und Fluggastrechte

Die Entschädigungen bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall werden von der EU geregelt. Sie gelten bei Abflug von Flughäfen innerhalb der EU und bei Ankunft mit einer EU-Airline oder einer Fluggesellschaft aus Island, Norwegen oder der Schweiz in einem EU-Land.

Nach dem Brexit muss bei einem Flug aus oder nach Großbritannien also mindestens noch eines dieser Kriterien erfüllt sein, damit Passagiere sich auf die EU-Fluggastrechte berufen können. Ein Beispiel: Bei einem Flug der künftigen Nicht-EU-Fluglinie British Airways von Großbritannien in die USA gäbe es bei Verspätung oder Ausfall keine gesetzlich geregelten Ersatzleistungen mehr.

Möglich wäre, dass Großbritannien ebenso wie die Schweiz, Island und Norwegen ein Abkommen mit der EU anstrebt. Durch ihre Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum haben sie dieselben Fahr- und Fluggastrechte wie EU-Mitgliedsstaaten.

Europäische Krankenversicherung

Bis der Brexit vollzogen ist, übernehmen die Krankenkassen auch weiterhin die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen in Großbritannien. Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt ist, ermöglicht diese Kostenübernahme.

Nach dem Brexit ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung vor einem Urlaub in Großbritannien ratsam. So können ärztliche Behandlungen auch weiterhin in Anspruch genommen und die Gebühren müssen nicht selbst getragen werden.

Roaming-Gebühren

Ab dem 15. Juni 2017 sind Roaming-Gebühren für Europäer, die in der EU reisen, endlich Geschichte. Dann kostet Telefonieren und Surfen im EU-Ausland genauso viel wie im Inland. Allerdings müssen sich Mobilfunkanbieter ab dem Brexit nicht mehr an diese EU-Vorgaben halten.

Das könnte zur Folge haben, dass das Telefonieren und Surfen im Vereinigten Königreich für Reisende wieder teurer wird. Es wäre aber auch denkbar, dass in Spezial-Tarifen einiger Anbieter Großbritannien als Nicht-EU-Staat eingeschlossen wird und zumindest der ganz große Kosten-Schock ausbleibt.

Reisekosten

Bereits direkt nach dem Votum im Juni 2016 hat das britische Pfund deutlich an Wert verloren. Und auch langfristig sehen Experten hier keine Stabilisierung der Währung. Das würde einen Urlaub in Großbritannien für Reisende aus Euro-Ländern billiger machen, für britische Urlauber allerdings das Gegenteil bewirken.

Für sie wird der Urlaub im Ausland teurer. Das könnte vor allem den Reisezielen zu schaffen machen, die bei den Briten besonders beliebt sind.

Ab wann diese Änderungen gelten

In Artikel 50 des Vertrages von Lissabon ist der Austritt eines Mitgliedslandes aus der EU geregelt. Demnach gilt eine Kündigungsfrist von zwei Jahren. Der Brexit wird also voraussichtlich erst im Frühjahr 2019 offiziell vollzogen.

Der Prozess könnte sich aber unter Umständen auch noch länger hinziehen. Wer bis dahin einen Urlaub im Vereinigten Königreich plant, hat keine Einschränkungen zu erwarten.

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