In Hannover hat das Verwaltungsgericht dem Eilantrag von Naturschützern zugestimmt. Bis zur endgültigen Entscheidung ist der Abschuss weiterer Wölfe untersagt. Ein Teilerfolg, der Hoffnung macht.

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Weiterhin polarisieren Wölfe in Deutschland. Es vergeht kaum eine Woche, in der in regionalen Medien nicht über eine Wolf-Sichtung oder über einen Riss in einer Nutztierherde vermutlich durch Wölfe berichtet wird. Manchmal schafft es der Wolf auch in die überregionale Medien, wie das Beispiel zeigt, indem ein 8-jähriger Junge im Filmtierpark Eschede gebissen wurde. Und auch die Sichtung eines Wolfes in Bremen sorgte für mediale Aufmerksamkeit. Die tief in uns verankerte Angst vorm "großen, bösen Wolf" fühlte sich wieder bestätigt.

Ende September hatte die Region Hannover verkündet, per Ausnahmegenehmigung den Abschuss eines Wolfes freizugeben. Als Grund für diese Ausnahmegenehmigung galt, dass sich Risse durch das betreffende Rudel bei Burgwedel und am Steinhuder-Meer seit Frühjahr 2022 gehäuft hatten. Daran besonders problematisch war, dass sich die Angriffe auch auf Tiere ausgeweitet hatten, die sich – anders als Schafe – selber verteidigen können. So wurden jetzt auch Pferde und Kühe Opfer von Angriffen. Es wird vermutet, dass die Wölfe die Attacken auf diese Tiere erst kürzlich erlernt haben. Um weitere Vorfälle dieser Art zu verhindern, hat die Region Hannover als zuerst verantwortliche Naturschutzbehörde in Absprache mit dem Landesumweltministerium den Abschuss eines Wolfes genehmigt.

Mitte Oktober verkündete die Pressestelle den Abschuss eines Wolfes

Schon Mitte Oktober hatte die Pressestelle des Landkreises gemeldet, dass ein Wolf "entnommen" worden ist. Auf die Fragen, um welchen Wolf es sich dabei gehandelt hat, für welche und für wie viele Risse er verantwortlich war, wollte sich die zuständige Behörde jedoch nicht äußern. Auch gab es keine Informationen hinsichtlich des Entnahmeortes und Zeitpunkt für die Erlegung. Ein Sprecher sagte gegenüber dem Magazin "Pisch": "Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme von Wölfen sind ein hochsensibles Thema. Um alle Beteiligten zu schützen, veröffentlicht die Region Hannover grundsätzlich keine Orts- oder personenbezogenen Daten."

Der Wolf ist ein polarisierendes Thema.
Der Wolf ist ein polarisierendes Thema. © Foto: unsplash.com/M. Zonderling (Symbolfoto)

Allerdings soll es sich nach Informationen der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (HAZ) um den Problemwolf mit der Kennung "GW950m" handeln. Angeblich ist dieser Wolf auch für den Riss des Ponys der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie weiterer Weidetiere verantwortlich. Aufgrund dessen hatte die Region Hannover bereits im Februar 2023 seiner Entnahme zugestimmt. Genproben haben jedoch zwischenzeitlich erwiesen, dass es sich nicht um Wolf "GW950m", sondern um eine "Fähe" (Bezeichnung für Wölfin) handelte.

Wer darf Wölfe zum Abschuss freigeben?

"In Deutschland sind die Bundesländer für das Wolfsmanagement verantwortlich", heißt es beim "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" (BMUV). Weiter heißt es: "Daher obliegt es den einzelnen Bundesländern beziehungsweise den in den Bundesländern für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden, letale Entnahmen vorzunehmen. Ob diese dann auf lokaler Ebene mit der Jägerschaft oder geschulten Experten zusammenarbeiten, liegt im Ermessensspielraum der Behörden."

In Niedersachsen gibt es den sogenannten "Niedersächsischen Wolfsmanagementplan". Dieser Plan wurde mit verschiedenen Interessengruppen erarbeitet und bildet die Basis zum Umgang mit wildlebenden Wölfen. Eine Entnahme auffälliger Wölfe ist in diesem Plan als letzte Handlungsoption vorgesehen. Dabei ist aber eine "genaue Analyse der Gesamtsituation unter Berücksichtigung der arten- und tierschutzrechtlichen Regelungen unerlässlich".

Eilantrag von Naturschützern

Die Region Hannover verkündete, dass die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Problemwolf "GW950m" nach der nach Beendigung eine zweiwöchigen Schonfrist trotzdem weiterhin Gültigkeit habe.

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Gegen diese Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines weiteren Wolfes hatten jedoch Naturschützer des Freundeskreise freilebender Wölfe e. V. einen Eilantrag gestellt und Recht bekommen! Am 25. Oktober 2023 entschied das Verwaltungsgericht Hannover in einem sogenannten Zwischenbeschluss, dass in der Region bis zum endgültigen Beschluss keine Wölfe mehr entnommen werden dürfen. Wann genau die Entscheidung über den Eilantrag endgültig fallen wird, steht noch nicht fest. Berechtigterweise feierten die Naturschützer diesen Aufschub aber als Teilerfolg für den Wolfsschutz.  © Deine Tierwelt

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