• In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerk in diesem Jahr verboten.
  • Von Raketen und Böllern, die auf ausländischen Märkten oder im Internet angeboten werden, sollte man aus Sicht des TÜV jedoch die Finger lassen.
  • Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine dauerhafte Gesetzesänderung: Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, Böllerei großflächig zu verbieten.

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Der TÜV hat wenige Tage vor Silvester vor illegalen Raketen und Böllern gewarnt. "Von Böllern, die auf Märkten im Ausland, über suspekte Social-Media-Kanäle oder im Hinterzimmer von Kiosken angeboten werden, sollte man unbedingt die Finger lassen", erklärte der TÜV-Verband am Montag.

Viele illegale Knaller hätten eine deutlich stärkere Explosionswirkung als legale Produkte. Feiernde sollten deshalb nur Feuerwerk abbrennen, das in Deutschland zugelassen ist.

Verkauf in diesem Jahr in Deutschland verboten

Wegen der Corona-Pandemie ist auch zum Jahreswechsel 2021/2022 der Verkauf von Feuerwerkskörpern, Raketen und Böllern in Deutschland verboten. Ein generelles Feuerwerksverbot gibt es jedoch nicht. Wer zu Hause noch aus den Vorjahren stammendes Feuerwerk hat, kann dies abbrennen.

In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur dpa stellten sich 66 Prozent der Befragten im Dezember hinter die Maßnahme, auf die sich Bund und Länder wegen der Corona-Pandemie verständigt haben. Nur 27 Prozent halten die Entscheidung für falsch. 7 Prozent machten keine Angaben.

Trotz des geltenden Verkaufsverbots wird Feuerwerk in dubiosen Online-Shops oder von Händlern auf der Straße angeboten. Die Bundespolizei stoppt immer wieder Autos, die mit verbotenen Böllern aus Polen oder Tschechien beladen sind.

"In einigen Nachbarländern wie Polen gelten andere Sicherheitsstandards", teilt Hermann Dinkler, Brand- und Explosionsschutzexperte des TÜV-Verbands, mit. Dort sind zum Beispiel Feuerwerkskörper der Gefahrenkategorie 3 frei verkäuflich. Sie enthalten so viel explosives Schwarzpulver, dass sie in Deutschland nur von Personen mit spezieller Erlaubnis gekauft werden können. "Der Import von Feuerwerk der Kategorie 3 nach Deutschland und das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist hier verboten", stellt Dinkler klar.

Wie illegales Feuerwerk zu erkennen ist

Es ist nicht immer leicht, auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Feuerwerk legal ist oder nicht. Illegale Knallkörper tragen laut TÜV häufig Namen wie M80, M100, Blockbuster oder Quarterpounder.

In Deutschland muss jedes Feuerwerksprodukt ein CE-Kennzeichen und die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Wichtig ist auch die Registriernummer des Herstellers auf den Feuerwerkskörpern.

Umwelthilfe: Verzicht schont Gesundheit, Haus- und Wildtiere

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) rief alle Bürgerinnen und Bürger auf, in der Silvesternacht auf jegliches Feuerwerk zu verzichten. Nur dann würden Krankenhäuser und Rettungsdienste in Zeiten der COVID-19-Pandemie tatsächlich weniger belastet. Zudem werde die Atemluft vor schädlicher Feinstaubbelastung bewahrt und Haus- und Wildtiere könnten die Nacht ohne Stress und Panik verbringen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte von der neuen Bundesregierung zudem eine Änderung der Sprengstoffverordnung, um entweder deutschlandweit ein Böllerverbot durchzusetzen oder den Kommunen ab nächstem Jahr zu ermöglichen, selbstständig großflächige Verbote auszusprechen.

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dringt auf Gesetzesänderungen, um auch über den Jahreswechsel hinaus Einschränkungen und Verbote von Feuerwerk zu verankern. Nötig seien zudem effektive gesetzliche Maßnahmen, um Feuerwerkskörper mit schädlichen Inhaltsstoffen und hoher Staubentwicklung aus dem Verkehr zu ziehen. (afp/dpa/fab)


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