• Wegen der hohen Corona-Neuinfektionszahlen gelten im Dezember verschärfte Regeln zum Treffen mit Anderen, zur Maske und Silvesterböllern.
  • Weitere Neuregelungen richten sich an Wohnungseigentümer, Mieter und Immobilienkäufer.

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Strengere Kontaktregeln, Lockerung an Weihnachten

Weil die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-2-Coronavirus nicht wie erhofft zurückgegangen ist, haben Bund und Länder die pandemiebedingten Einschränkungen noch einmal etwas verschärft. Es ist weiterhin ein Teil-Lockdown, die meisten Geschäfte sind nach wie vor offen, die Gastronomie und alle Einrichtungen zur Freizeitgestaltung, wie Kinos oder Theater, bleiben aber zu.

Darüber hinaus wurde die Zahl der Menschen, die man privat treffen darf, weiter reduziert: auf nun fünf aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Eine Ausnahme wird zwischen Weihnachten und Neujahr gemacht: Hier dürfen es maximal zehn Leute aus dem engsten Familien- und Freundeskreis sein, Kinder bis 14 Jahre ebenfalls nicht eingerechnet. Von Feuerwerk an Silvester wird abgeraten, verboten ist es aber nur auf belebten Straßen und Plätzen.

Zudem wurde die Maskenpflicht erweitert, auf den Bereich vor Supermärkten und auf Parkplätzen. Die Zahl der Kunden in den geöffneten Geschäften wird wieder beschränkt, in Läden mit über 800 Quadratmetern darf es ein Kunde pro 20 Quadratmeter, in kleineren einer pro 10 Quadratmetern sein.

Angepasstes Bevölkerungsschutzgesetz

Auch wurde Mitte November ein neues Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet, das dritte seit Beginn der Pandemie. In ihm wurde nun genauer festgelegt, welche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise getroffen werden dürfen, also zum Beispiel, dass eine Maskenpflicht erlassen, Kontaktbeschränkungen auferlegt und Geschäfte und Einrichtungen geschlossen werden können. Das Gesetz wurde mit einer großen Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Die Bundesregierung rechtfertigt das Gesetz damit, dass so die aus ihrer Sicht nötigen Einschränkungen auf eine gesichertere rechtliche Basis gestellt werden.

Ausgabe von FFP2-Masken an besonders gefährdete Personen

Ein Teil des Gesetzes sieht auch vor, dass Menschen, die zu den Covid-19-Risikogruppen gehören, im Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die besseren FFP2-Schutzmasken bekommen sollen. In erster Linie sind das Menschen in Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. Pro Person sollen es 15 Masken sein.

Neuer Fahrplan, neue Preise und neues Reservierungssystem bei der Bahn

Auch die Deutsche Bahn passt ihre Regelungen weiter an die schwierige Situation mit den hohen Corona-Neuinfektionszahlen an. So gilt seit Freitag ein neues Reservierungssystem, durch das fast alle Gangplätze frei bleiben sollen. Damit soll ein größerer Abstand in den Fernverkehrszügen gewährleistet werden, die Bundesregierung hatte die Bahn aufgefordert, das sicherzustellen.

Reserviert werden können laut Bahn nur noch etwa 60 Prozent der Sitzplätze, eine Reservierungspflicht gibt es aber nach wie vor nicht. Auch für Menschen, die gemeinsam reisen, soll es weiterhin möglich sein, in speziellen Bereichen Plätze nebeneinander reservieren zu können.

Unabhängig von der Coronakrise gibt es ab Mitte Dezember wie gewohnt einen neuen Fahrplan, der unter anderem mehr Verbindungen zwischen Hamburg und Berlin sowie mehr Direktverbindungen zwischen Berlin und Bonn bietet. Parallel dazu werden die Preise im Fernverkehr zum 13. Dezember erhöht, und zwar im Schnitt um ein Prozent. Die Bahn verweist darauf, dass sie Anfang Januar die Mehrwertsteuersenkung komplett an die Kunden weitergegeben habe und die Bahnpreise somit weiterhin unter dem Vorjahresniveau lägen. Die Preise für die Bahncards 25 und 50 werden nicht erhöht, eine Bahncard 100 kostet im Schnitt 1,9 Prozent mehr.

Wohnungseigentümer und Mieter können leichter um- und ausbauen

Eine andere Neuregelung betrifft Wohnungseigentümer und Mieter: Mit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1. Dezember können sie nun leichter um- und ausbauen, etwa um Bereiche barrierefrei oder einbruchsicher zu machen. Auch wenn es um das Aufstellen einer Ladesäule für Elektroautos in der Tiefgarage oder auf dem Grundstücke des Hauses geht, sollen sie das einfacher gegenüber den anderen Eigentümern in einem Wohnhaus oder auch dem Vermieter durchsetzen können.

Die mehrere Jahrzehnte alte Vorversion des Gesetzes sah unter anderem vor, dass den meisten solcher Änderungen die gesamte oder zumindest ein großer Teil der Eigentümergemeinschaft zustimmen musste - was offenbar häufig nicht geschah und einige sinnvolle Um- und Ausbauten verhindert hat. Das erneuerte Gesetz soll nach Angaben der Bundesregierung den geänderten Anforderungen an Umweltschutz und demografische Entwicklung Rechnung tragen.

Maklergebühren sollen geteilt werden

Um Immobilien geht es auch bei einem anderen Gesetz, das Teil des sogenannten Wohn- und Mietenpaktes ist und am 23. Dezember in Kraft tritt. Es regelt neu, wer die Maklergebühren bezahlt, wenn ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt. Bislang war es so, dass der Käufer die Provision bezahlen musste, auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. Künftig sollen es nur noch maximal 50 Prozent sein.

Die Provision kann oft viele tausend Euro betragen, "eine hohe Hürde beim Immobilienerwerb", heißt es dazu auf der Website der Bundesregierung, die mit dem neuen Gesetz offenbar beabsichtigt, diese Hürde kleiner zu machen. Beauftragt der Kaufinteressent einen Makler, kann er umgekehrt auch nur maximal 50 Prozent Beteiligung vom Verkäufer verlangen.

Verwendete Quellen:

  • Website der Bundesregierung: Drittes Bevölkerungsschutzgesetz: Kriterien für die Pandemiebekämpfung präzisiert, Bund-Länder-Beschluss vom 25. November, Ausbau privater Ladeinfrastruktur vorantreiben, Maklerkosten werden künftig geteilt
  • Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020
  • Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)
  • Website der Deutschen Bahn: Pressemitteilung zum neuen Fahrplan und Preisen, FAQ zum neuen Reservierungssystem, Fahrplanwechsel: Der neue Winterfahrplan

Neue Corona-Regeln im Dezember: Schlange stehen vor Läden?

Der Teil-Lockdown bleibt, und die Vorschriften für den Einzelhandel werden sogar noch verschärft. Im Handel sorgt das für große Unruhe: Die einen befürchten leere Läden, die anderen lange Warteschlangen vor den Eingängen.
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