Lebensmittel in Deutschland sind laut amtlichen Untersuchungen nur wenig mit Pestiziden belastet. Doch es gibt auch andere Beispiele - ausgerechnet bei Produkten, die gerade bei besonders gesundheitsbewussten Menschen beliebt sein dürften.

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Die meisten Pestizid-Überschreitungen seien bei Chiasamen, getrockneten Kräutertees und Granatäpfeln festgestellt worden, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu Ergebnissen aus dem Jahr 2022 mit.

Kupfergehalt in Chiasamen wohl höher als angenommen

Zu Chiasamen erklärte das BVL auch, dass viele Proben auf Kupfer untersucht worden seien. Kupfer werde zwar auch in Pestiziden eingesetzt, Chiapflanzen nähmen aber zudem anderweitig im Boden enthaltenes Kupfer verstärkt auf und speicherten es im Samen. "Daher wird davon ausgegangen, dass die vermutlich natürlichen Kupfergehalte in Chiasamen bereits zu einer Überschreitung des Höchstgehalts führen", heißt es im BVL-Bericht. Für die menschliche Ernährung seien Kupfergehalte in der nachgewiesenen Höhe als unbedenklich anzusehen, wenn übliche Mengen verzehrt werden.

"Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Kartoffeln und Äpfel sowie beliebte saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren und Spargel weisen seit Jahren kaum oder keine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf", hieß es außerdem vom BVL. Generell seien Erzeugnisse aus Deutschland und anderen EU-Staaten deutlich geringer belastet als solche aus Nicht-EU-Staaten.

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Öko-Anbau: Produkte deutlich weniger belastet

Bei Lebensmitteln aus Deutschland wurde der Anteil der Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte mit 1,3 Prozent angegeben, bei Nicht-EU-Staaten mit 9,8 Prozent. Die Belastung von Proben von Produkten aus Öko-Anbau war laut Bericht deutlich niedriger als die der konventionell erzeugten.

Den Angaben liegen laut BVL mehr als 8,3 Millionen Analyseergebnisse aus mehr als 21.000 Lebensmittelproben zugrunde. Es sei bei den Kontrollen auf mehr als 1.000 Stoffe kontrolliert worden. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind nach BVL-Angaben nur dann zulässig, "wenn sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind". Eine Überschreitung bedeute aber im Umkehrschluss nicht zwangsläufig ein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Höchstgehalte könnten deutlich unterhalb der gesundheitlichen Bedenklichkeit liegen. (dpa/tar)

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