Bei einem Besuch im bayerischen Eichstätt fühlt sich ein Mann diskriminiert - von Frauenparkplätzen. Er zieht vor Gericht. Auf die Frage, ob Frauenparkplätze Männer diskriminieren, geben die Richter keine Antwort. Handeln soll die Stadt dennoch.

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Im Streit um Frauenparkplätze im bayerischen Eichstätt hat sich die Stadt mit dem Kläger geeinigt.

Vor dem Verwaltungsgericht München kündigte die oberbayerische Kommune am Mittwoch an, ihre Frauenparkplätze neu zu beschildern. Sie folgte damit der Empfehlung des Gerichts.

Die neuen Schilder sollen deutlich zeigen, dass sie lediglich eine Empfehlung sind - also auch Männer ohne Konsequenzen auf Frauenparkplätzen parken dürfen. "Das ist ein Sieg für die Frauenparkplätze in ganz Deutschland", sagte der Verwaltungsdirektor der Stadt Eichstätt, Hans Bittl, im Anschluss.

Kläger sieht Männer und Frauen diskriminiert

Ein 26-Jähriger aus dem Rheinland, der sich bei einem Besuch in Eichstätt von Frauenparkplätzen diskriminiert fühlte, hatte gegen die Stadt geklagt.

Er sah nicht nur Männer, sondern auch Frauen dadurch diskriminiert - weil Frauenparkplätze aus seiner Sicht suggerieren, dass Frauen schwach und besonders schutzbedürftig seien.

Auf die Frage der Diskriminierung ging das Gericht am Mittwoch allerdings nicht ein. Es gehe nur um die Ausgestaltung der Schilder, betonte der Vorsitzende Richter. Stadt und Kläger einigten sich darauf, dass die strittigen Schilder bis Ende Februar abgebaut und ersetzt werden.

Die Stadt hatte sich nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 entschieden, auf dem großen städtischen Parkplatz Frauenparkplätze auszuweisen.

Nach Einschätzung eines ADAC-Sprechers war dies der erste Fall, bei dem sich ein Gericht mit Frauenparkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen befassen musste.

Auf privaten Supermarktparkplätzen und in Parkhäusern sind spezielle Parkmöglichkeiten für Frauen gang und gäbe und privatrechtlich durch Nutzungsbedingungen geregelt.

Straßenverkehrsordnung sieht keine Frauenparkplätze vor

Doch auch dort wurden Frauenparkplätze schon zum Fall für die Justiz, wie der Rechtsanwalt Geedo Paprotta aus Neumarkt in der Oberpfalz für seine juristische Kolumne in der "Mittelbayerischen Zeitung" herausgefunden hat.

2013 verurteilte das Amtsgericht Landshut einen Mann zu einer Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 5.000 Euro. Er hatte einen älteren Herren niedergeprügelt, weil der sein Auto auf einem Frauenparkplatz abgestellt hatte.

In Rheinland-Pfalz zog ein Pfleger gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht, weil er nach der Einrichtung von Frauenparkplätzen auf dem Firmengelände eine "Männerdiskriminierung" sah.

Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab. Frauen seien häufiger Opfer von Übergriffen, darum sei eine "Männerdiskriminierung" in diesem Fall gerechtfertigt.

Im Gegensatz zu einem Schild, das auf einen Behindertenparkplatz hinweist, sind Schilder für Frauenparkplätze in der Straßenverkehrsordnung ebenso wenig vorgesehen wie für Eltern-Kind-Parkplätze.

Deshalb muss kein Mann mit einem Bußgeld rechnen, der sein Auto auf öffentlichen Parkplätzen in für Frauen reservierten Bereichen abstellt. Es gibt kein allgemein gültiges Verkehrsschild und weder Ordnungsamt noch Polizei verteilen Strafzettel.

Wird ein Parkplatz oder Parkhaus allerdings privat bewirtschaftet, hat der Besitzer Hausrecht - und kann einem Falschparker durchaus Hausverbot erteilen.  © dpa

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