Nach einer Blockade des Kraftwerks Jänschwalde in Brandenburg hat das Landgericht Cottbus ein Urteil gegen zwei Kohlegegner bestätigt, wonach die Angeklagten jeweils vier Monate ins Gefängnis müssen. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte, verwarf das Gericht damit die Berufung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

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Laut Anklage sollen die Beschuldigten, deren Identität während des Prozesses unbekannt blieb, mit weiteren Aktivisten im September 2022 an einer Protestaktion auf dem Gelände des Kraftwerks Jänschwalde teilgenommen haben. Dem Sprecher zufolge soll sich Gruppe arbeitsteilig Zutritt zu dem Gelände verschafft haben.

Der männliche Angeklagte kettete sich demnach mit einem Rohr an ein Gleis. Die weibliche Angeklagte soll sich an ein Kohleband gekettet haben. Da die Angeklagten nach der Festnahme ihre Identität nicht preisgaben, kamen sie zwischenzeitlich für knapp drei Monate in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Berufungsverfahren eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die Verteidigung einen Freispruch. Das Landgericht verwarf die Berufung jedoch und bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Cottbus.

Vor dem Amtsgericht waren die Angeklagten bereits im November 2022 zu je viermonatigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht befand sie wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe für schuldig. Staatsanwaltschaft und Angeklagte legten dagegen Rechtsmittel ein.  © AFP

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