Ungeachtet von Hass und Hetze in Facebook-Gruppen sieht das Landgericht Berlin wenig Chancen, derartige Foren zu schließen.

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Die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen reichten dafür nach einer ersten Einschätzung der Kammer nicht aus, erklärte der Vorsitzende Richter Holger Thiel am Dienstag bei der Verhandlung über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den US-Internetriesen Meta.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch verlangt vom Facebook-Mutterkonzern die Schließung zweier bestimmter Gruppen und versucht dies mit einer Musterklage durchzusetzen. Ein Urteil wollte das Gericht noch am selben Tag verkünden.

Nach Angaben von Resch erleben er selbst sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Jahren massive Anfeindungen und Beleidigungen, die inzwischen in Gewaltaufrufen und Gewaltfantasien gipfelten. Die Klage solle deshalb gesetzlich klarstellen, dass Hassräume im Netz nicht geduldet würden, erklärte er.

Berufung bei Niederlage

Resch kündigte an, im Fall einer Niederlage gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Bei Meta stünden die kommerziellen Interessen im Vordergrund. "Leider versagt der zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann dabei, gegen Hass und Gewalt in den sozialen Netzwerken vorzugehen. Daher muss und werde ich über diese Klage Druck machen."

Richter Thiel sprach von "unsäglichen Gewaltfantasien". Die Kammer sei erschüttert, über die Äußerungen in sozialen Medien. Gleichwohl räumten die Richter der Klage von Resch wenig Chancen ein. Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz sehe nur die Löschung einzelner Äußerungen vor. Bei der Schließung einer Gruppe sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil dadurch auch die Meinungsfreiheit der Mitglieder eingeschränkt würde, die sich korrekt verhielten.

Resch und seine Anwälte verwiesen jedoch auf das Einschreiten bei Demonstrationen. Diese könnten aufgelöst werden, wenn einzelne Menschen sich nicht an Auflagen hielten oder Straftaten begingen. Sie baten das Gericht, die "Güterabwegung des Versammlungsrechts" auf den vorliegenden Fall zu übertragen.

Mehr als 300 Strafanzeigen

Es sei ihm weder praktisch noch emotional kaum zumutbar, jeden einzelnen Hasskommentar zu recherchieren, bei Meta zu melden und Strafanzeige zu erstatten, sagte Resch. Weder Meldungen an Facebook selbst noch rund 300 Strafanzeigen der DUH hätten die Drohungen gestoppt.

Nach Angaben von Meta-Anwalt Tobias Timmann lag der Anteil der "rechtsverletzenden Beiträge" in den Facebook-Gruppen bei unter einem Prozent. Eine Meta-Sprecherin sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: Hassrede sei inakzeptabel und man gehe aktiv gegen die Verbreitung von Hassrede auf den Meta-Plattformen vor. "In diesem Fall haben wir die unrechtmäßigen Inhalte, die uns gemeldet wurden, entfernt."  © dpa

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