Die Zwischenfälle mit sogenannten Horror-Clowns haben bizarre Ausmaße angenommen: Ganz normale Spaziergänger werden mit Äxten und Kettensägen bedroht, in Schweden wurde bereits ein Mann niedergestochen. Dabei steht uns das diesjährige Gruselfest erst noch bevor: Wird aus dem spaßigen Halloween nun Ernst? Polizeisprecher Thomas Neuendorf aus Berlin erklärt im Interview, wie sich Bürger an diesem Tag am besten schützen können.

Ein Interview

Herr Neuendorf, wie bereitet sich die Polizei in der Hauptstadt in diesem Jahr auf Halloween vor? Sind Sie besonders alarmiert?
Thomas Neuendorf: Wir haben unsere Streifen zwar für das Phänomen "Horror-Clowns" sensibilisiert, aber zum Glück ist hier noch nicht viel passiert. Tatsächlich hat es in Berlin erst einen schweren Vorfall gegeben, der allerdings in den Medien sehr präsent war, weil der Horror-Clown niedergestochen wurde.

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Ist es denn strafbar, wenn ich am Montagabend in einem Clowns-Kostüm zu einer Party gehe?
Nein, wenn einer als Grusel-Clown verkleidet durch die Straßen läuft oder irgendwo herumsteht, dann ist das grundsätzlich strafrechtlich gar nicht relevant. Erst, wenn er Passanten so sehr erschreckt, dass sie sich körperlich beeinträchtigt fühlen und zum Beispiel Herzrasen oder Angstattacken bekommen, dann ist das Körperverletzung und damit eine Straftat.

Aber ist es auch dann noch legal, wenn ich mit einer echten Axt oder Motorsäge herumlaufe?
Tatsächlich darf jeder mit einer Maske vor dem Gesicht und einer Axt oder Kettensäge durch die Straßen laufen. Das ist kein Strafbestand und gerade das macht die Sache ja so kompliziert. Zwar ist davon auszugehen, dass so einer vorhat, Leute zu erschrecken, aber die Polizei kann ihn dann lediglich überprüfen und ihm zur Gefahrenabwehr untersagen, so herumzulaufen. Aber erst, wenn jemand beispielsweise mit einem Hammer bewaffnet auf Leute zuläuft, dann ist das bedrohlich und er kann dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Was empfehlen Sie Leuten, die an Halloween einem Grusel-Clown begegnen?
Wir raten, Abstand zu halten und auf die andere Straßenseite zu wechseln. Und wir empfehlen ausdrücklich, wegzurennen, falls der Clown auf einen zugelaufen kommen sollte. Das ist keinesfalls feige, sondern schlau, weil man so einer möglichen Eskalation aus dem Weg geht.
Natürlich hat das Strafgesetzbuch auch die Möglichkeit der Notwehr vorgesehen, um einen rechtswidrigen Angriff abzulehnen, aber sie sollte wirklich das letzte Mittel sein, weil man nie wissen kann, wie das ausgeht. Schließlich kann es auch eskalieren – wie eben hier in Berlin.


Und: Wer sich bedroht fühlt, sollte auf jeden Fall die Polizei informieren, damit der Straftäter festgestellt werden kann.

Mal andersherum gefragt: Würden Sie in diesem Jahr davon abraten, als Clown verkleidet auf der Halloween-Party zu erscheinen?
Sicherlich ist es in diesem Jahr ratsam, seine Clowns-Verkleidung erst anzuziehen, wenn man am Partyort angekommen ist – einfach schon, weil man in den Straßen viele Leute erschrecken könnte.

Und was ist mit den Kleinen? Dürfen sie dieses Jahr noch von Haus zu Haus ziehen und Süßes oder Saures einfordern?
Wenn die kleinen Monster mit schwarzen Augen und Gruselumhang umherziehen, dann ist da wirklich gar nichts zu befürchten. Dennoch kann es nicht schaden, wenn die Erziehungsberechtigten zur Sicherheit einen Blick auf die Kinder haben.

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