Wegen wiederholtem Diebstahls muss eine Rentnerin für vier Monate ins Gefängnis. Damit bestätigte das Landgericht Memmingen ein Urteil aus erster Instanz.

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Weil eine Rentnerin wiederholt Kosmetik und Lebensmittel gestohlen hatte, muss sie für vier Monate ins Gefängnis. Damit bestätigte das Landgericht Memmingen (Bayern) am Dienstag ein Urteil aus erster Instanz.

"Immer wieder probiert die Angeklagte, sich die Sache schön zu reden, dass sie aus Hunger Nahrung geklaut hat. Aber es wurden nicht nur Lebensmittel, sondern auch Kosmetik geklaut", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Bereits 2018 verurteilt

Bereits im August 2018 war die 85-Jährige aus Bad Wörishofen vom Amtsgericht Memmingen zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft legten dagegen Berufung ein. Die Anklage forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Der Verteidiger plädierte für Freispruch, unter anderem weil seine Mandantin gesundheitliche Probleme habe.

Bei dem Berufungsprozess ging es um Artikel in einem Gesamtwert von etwa 18 Euro - darunter vorwiegend Kosmetika. Die Angeklagte bestritt die Tat: "Ich habe nichts entwendet. Das ist mir von irgendeinem Menschen zugetragen worden." Mehrere Zeugen belasteten die Seniorin hingegen. Die Rentnerin war bereits mehrfach mit Diebstählen straffällig geworden. Sie erlangte bundesweit Bekanntheit, da sie als Motiv angab, aus Hunger gestohlen zu haben. Bereits 2017 war sie im Gefängnis und wurde nach 55 Tagen vorzeitig auf Bewährung entlassen.  © dpa

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