Eine ganze Gruppe von Männern vergewaltigt eine junge Frau. Der Fall in Freiburg löst große Empörung aus. Jetzt verhängt des Landgericht Freiheitsstrafen.

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Im Prozess um eine Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg sind die meisten der elf Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt worden. Den Haupttäter verurteilte das Gericht am Donnerstag zu fünfeinhalb Jahren Haft, ein Angeklagter wurde freigesprochen. Das verhängte Strafmaß reicht bis zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Angeklagt vor dem Landgericht Freiburg waren insgesamt elf Männer, die zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alt waren. Die meisten der Angeklagten sind Geflüchtete: acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund.

Ihnen war vorgeworfen worden, die 18-Jährige Mitte Oktober 2018 nachts vor einer Disco in Freiburg in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Die junge Frau sei zum Tatzeitpunkt nach Einnahme einer Ecstasy-Tablette wehr- und hilflos gewesen, hatte ein Mediziner vor Gericht ausgesagt.

18-Jährige soll mehrere Stunden lang vergewaltigt worden sein

Nacheinander und auch gleichzeitig sollen sie die Frau missbraucht haben. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die Männer von ihrem Opfer abließen. Als die 18-Jährige vor der Disco zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter geholfen haben.

Von mehreren Angeklagten wurden laut Polizei später DNA-Spuren an der Frau gefunden. Vor Gericht bestritten viele Beschuldigte eine Vergewaltigung oder schwiegen.

Angeklagter schimpfte und beleidigte Fotografen, Justizbeamte und Zuschauer

Bereits der Anfang des Prozesses im vergangenen Jahr war hitzig: Als die elf Angeklagten in den Saal geführt wurden, schimpfte einer der Männer lautstark auf Arabisch, richtete den ausgestrecktem Mittelfinger gegen Fotografen, Justizbeamte und Zuschauer.

Die Staatsanwaltschaft hatte für acht Beschuldigte, die schon während des Prozesses in Haft saßen, mehrjährige Freiheits- sowie Jugendstrafen gefordert. Für zwei weitere Angeklagte forderte die Anklagebehörde wegen unterlassener Hilfeleistung Bewährungsstrafen, bei einem weiteren Mann plädierte sie auf Freispruch. Die Verteidiger forderten Freisprüche.(dpa/thp)

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