• Nach dem Streit um eine Maske erschießt ein Kunde einen jungen Tankstellen-Mitarbeiter.
  • Nun muss der 50 Jahre alte Täter dafür sehr lange ins Gefängnis.

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Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach wertete in seinem Urteil am Dienstag die Tat als Mord und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Anders als von Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert, stellte die Schwurgerichtskammer aber keine besondere Schwere der Schuld fest. In diesem Fall wäre eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich zwar möglich gewesen, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.

Tödlicher Streit um Maskenpflicht: Mann hatte bei Tat rund zwei Promille Alkohol im Blut

Die Verteidigung hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen. Die beiden Anwälte des Deutschen hatten auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Nach Ansicht des Gerichts war die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat das Hauptmotiv für die Tat. Den Kassierer habe er als Repräsentanten für den Staat und die in seiner Sicht völlig verfehlte Corona-Politik gesehen. Als der junge Mann auf die Einhaltung der Maskenpflicht bestanden habe, habe der 50-Jährige beschlossen, an ihm "ein Exempel zu statuieren".

Oberstaatsanwältin Nicole Frohn zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei wichtig, dass das Gericht die Tat als Mord und nicht als Totschlag gewertet habe. Die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld sei eine Abwägungsfrage, in der das Gericht zu einer anderen Auffassung als die Anklage gekommen sei. Es werde geprüft, ob Revision gegen das Urteil eingelegt werden soll.

Keine besondere Schwere der Schuld festgestellt: Täter erleichtert

Verteidiger Alexander Klein sagte, sein Mandant sei erleichtert, dass keine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden sei und das Urteil ihm eine Perspektive nach 15 Jahren lasse. Allerdings würden darin die psychische Verfassung und die besonderen Tatumstände nicht richtig gewürdigt. Daher werde auch die Verteidigung prüfen, ob sie Revision beantragen wolle.

Die Frage nach der Täterschaft hatte bei der sechsmonatigen Verhandlung keine große Rolle gespielt, da sie von Anfang an unstrittig war. Der Angeklagte hatte gestanden, aus Wut darüber, dass der junge Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, sich zu Hause eine Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle abgedrückt zu haben. Zudem gab es Videoaufnahmen von der Tat.

Für den Revolver hatte er keinen Waffenschein. Deswegen wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Die Mutter des 20 Jahre alten Opfers hatte als Nebenklägerin an dem Prozess teilgenommen. (dpa/mbo)

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