Nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen vor gut einem Jahr sind die Ermittlungsverfahren gegen zwei der fünf Beschuldigten eingestellt worden. "Bei diesen beiden Personen haben sich keine Hinweise auf ein Fehlverhalten ergeben, das zu dem Unglück geführt hat", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II am Mittwoch. "Gegen drei weitere Beschuldigte dauern die Ermittlungen noch an." Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

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Die jeweilige Funktion der Beschuldigten nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Dem Vernehmen nach handelt es sich bei den beiden Unschuldigen um den Lokführer und einen Fahrdienstleiter. Drei weiteren Mitarbeitern der Deutschen Bahn hingegen könnte am Ende fahrlässige Tötung vorgeworfen werden.

Der Staatsanwaltschaft liegt zudem inzwischen das Gesamtgutachten zu dem Unglück vor, bei dem am 3. Juni 2022 ein Regionalzug nach München entgleiste - fünf Menschen starben, 78 wurden verletzt. Nach einem Zwischenbericht des Bundesamtes für Eisenbahnunfalluntersuchung hatten beschädigte Betonschwellen das Unglück verursacht. Für den Vorwurf der fahrlässigen Tötung ist nun aus juristischer Sicht entscheidend, ob jemand gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat - also die Frage, ob jemand das Problem hätte erkennen können und handeln müssen.  © dpa

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