Der Virologe Drosten wehrt sich juristisch gegen heftige verbale Entgleisungen gegen ihn auf einem Zeltplatz. Er fühlte sich bedroht, betonte er in seiner Zeugenaussage.

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Der Virologe Christian Drosten hat vor dem Amtsgericht Waren seine Wahrnehmung eines Vorfalls im Juni 2022 geschildert, als er auf einem Campingplatz in Mecklenburg-Vorpommern massiv verbal angegangen wurde. Die Beschimpfungen seien damals mit großem Hass gegen seine Person einhergegangen, sagte Drosten am Dienstag vor Gericht. Er sei auf einem Campingplatz bei Wesenberg dreimal verbal attackiert worden. "Ich habe mich bedroht und beleidigt gefühlt." Angeklagt sind ein 49-jähriger Mann, eine 51-jährige Frau und eine jüngere Frau etwa Mitte dreißig, die ihr Alter aber nicht öffentlich angeben wollte. Alle drei kommen aus Berlin.

Drosten, der nur die Nacht vom 25. auf den 26. Juni mit seiner Familie auf dem Zeltplatz verbrachte, betonte, er sei mit seinem vierjährigen Sohn vom Zähneputzen auf dem Rückweg zum Zelt gewesen. Dann habe sich ihnen der 49-Jährige mit einer Bierflasche in der Hand in den Weg gestellt und ihn lautstark grölend als Massenmörder beschimpft, der in den Knast gehöre. Die 51-Jährige habe ihn am Tag darauf kurz vor der Abreise mit einem "Redeschwall aus Fäkalwörtern" übergossen, so Drosten. Dabei seien auch Beschimpfungen gefallen. "Nichts Inhaltliches, nur Fäkalsprache."

Angeklagter mit neuen Vorwürfen gegen Drosten

Am zweiten Prozesstag stellte sich Drosten, der von seinem Anwalt Bernd Müssig begleitet wurde, den Fragen von Staatsanwaltschaft und den drei Pflichtverteidigern der Angeklagten. Der Anwalt des 49-Jährigen bat Drosten im Namen seines Mandanten auch im Hinblick auf die damalige Anwesenheit des Kindes um "Vergebung", machte Drosten aber kurz darauf erneut Vorwürfe. Auch die jüngere Frau sagte an Drosten gerichtet, es tue ihr leid. Die beiden Frauen müssen sich wegen Beleidigung, der Mann zudem wegen Verleumdung und versuchter Nötigung verantworten.

Der Richter signalisierte wie am ersten Verhandlungstag, dass er sich grundsätzlich auch eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorstellen könnte. Der Staatsanwalt deutete an, dass er bei dem 49-Jährigen und der 51-Jährigen eher nicht zustimmen würde. Im Fall der jüngeren Frau dagegen schon. Der Prozess soll am 2. April mit einem sogenannten Schiebetermin zur Fristwahrung und am 18. April (10.00 Uhr) inhaltlich fortgesetzt werden. Es stehen noch mehrere Zeugenvernehmungen an. (dpa/cgo)


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