Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat per Eilbeschluss den Corona-Lockdown im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Voraussichtlich waren die Einschränkungen rechtswidrig. Die strengen Auflagen sollten eigentlich bis in die Nacht zum Mittwoch gelten.

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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh per Eilbeschluss vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen.

Ein Lockdown sei für den ganzen Kreis allerdings nicht mehr verhältnismäßig und voraussichtlich auch rechtswidrig gewesen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Im Norden und Osten des Kreises nur wenig Neuinfizierungen

Zwar sei es zu Beginn des in Rheda-Wiedenbrück lokalisierten Ausbruchsgeschehens nicht zu beanstanden gewesen, dass die Behörden für den gesamten Kreis kurzfristig strengere Schutzmaßnahmen als für andere Regionen Nordrhein-Westfalens ergriffen habe.

Die Behörden hätten so Zeit für Aufklärungsmaßnahmen gewinnen dürfen, um anschließend auf belastbarer Grundlage über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden können.

Später hätte aber eine differenziertere Regelung erlassen werden müssen. Laut den Ergebnissen der seit Entdeckung des Ausbruchs vorgenommenen Massentests unter den Einwohnern des Kreises Gütersloh variiere die Verteilung der bestätigten Neuinfektionen innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erheblich.

Insbesondere in den Städten im Norden und Osten des Kreises seien nur wenige Neuinfizierungen festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund sei nicht mehr ersichtlich, dass sich die dortige Gefährdungslage signifikant von derjenigen in anderen außerhalb des Kreisgebietes gelegenen Städten und Gemeinden vergleichbarer Größenordnung unterscheide.

Bislang hat das OVG in der Regel Verordnungen bestätigt

Ursprünglich sollten die Einschränkungen im Kreis Gütersloh bis in die Nacht zum Mittwoch gelten. Nur zwei Menschen durften sich dort im Freien treffen, wenn sie nicht aus einem Haushalt sind. Im Rest von Nordrhein-Westfalen dürfen sich Gruppen bis zu zehn Personen im Freien treffen. Gehören diese zu zwei Haushalten, können es sogar mehr sein.

Hintergrund der Auflagen sind mehr als 1.000 positiv auf das Coronavirus getestete Tönnies-Mitarbeiter am Standort in Rheda-Wiedenbrück. Die Befunde hatten zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt.

Für den Kreis Warendorf wurde der Lockdown später aufgehoben, die regionale Verordnung der Landesregierung für den Kreis Gütersloh wäre in der Nacht zum Mittwoch um 00.00 Uhr ausgelaufen.

Bislang hatte das OVG in der Regel die Verordnungen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Kampf gegen das Coronavirus bestätigt. Ausnahme war die vom Land angeordnete häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer.

Die hatte das Gericht Anfang Juni außer Vollzug gesetzt. Das Land dürfe nicht pauschal für Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern eine 14-tägige Quarantäne anordnen, entschied es. (ff/dpa/afp)

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