Der Datenschutz steht im Verdacht, ein Hemmschuh der Pandemiebekämpfung mit digitalen Mitteln zu sein. Dabei lässt er mehr zu, als sein Ruf es vermuten lässt. Die Wirtschaft sollte die Möglichkeiten der Pandemiebekämpfung mit Mitteln digitaler Angebote beherzter nutzen.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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Die Corona-Warn-App bleibt für viele hinter den Erwartungen zurück. Sie wird zunehmend nicht mehr ernst genommen, weil seit Wochen weitgehend Funkstille bei den Risikokontakten festgestellt wird.

Datenverarbeitung zu übergeordneten Zwecken ist oft erlaubt

Der Datenschutz verhindert notwendige Datenverarbeitungen aber grundsätzlich nicht. Sie erfolgen oft ohne großes Aufsehen und unterhalb des Radars der Öffentlichkeit, etwa bei Daten aus Fahrzeugen.

Ab September 2022 müssen sogenannte Event Data Recorder (EDR) europaweit in Neuwagen eingebaut werden. Sie zeichnen fortlaufend Informationen über das Fahrverhalten auf und speichern sie bei Unfällen.

Es geht um personenbezogene Daten zu Bremsverhalten, Aufprallgeschwindigkeit, Lenkwinkel und die Beachtung der Gurtpflicht. Das hat seinen guten Grund. Denn schließlich können diese Informationen bei der Klärung der Schuldfrage bei Unfällen helfen.

Einzelheiten der datenschutzrechtlichen Erlaubnis sind umstritten. Grundsätzlich lassen übergeordnete öffentliche Interessen der Verkehrssicherheit aber Datenverarbeitungen zu.

Apps zur digitalen Pandemiebekämpfung sollten sich mehr durchsetzen

Auch die Pandemiebekämpfung ist von hohem öffentlichen Interesse. Deshalb ist es verständlich aber misslich, dass die Unsicherheit in der Wirtschaft mit Blick auf datenschutzrechtliche Repressalien zur Zurückhaltung beim Einsatz moderner Technologien führt.

Dabei könnten sie einen wesentlichen Beitrag bei der Rückkehr in die Normalität leisten. Aktuell kämpfen sie sich mühsam in die Wahrnehmung der Öffentlichkeit.

Vielfältige Anwendungsbereiche

Ein Beispiel sind Check-in-Apps, wie "Luca" für die sich der Musiker Smudo von den Fantastischen Vier stark macht. Anstelle der Kontaktlisten in der Gastronomie soll ein QR-Code genutzt werden. Aber nicht nur Clubs und Kneipen sind auf den sinnvollen Einsatz von Datendiensten angewiesen.

Die App SORMAS dient dem sogenannten Kontaktpersonenmanagement und soll Arbeitsprozesse in Gesundheitsämtern unterstützen und die Kontaktverfolgung effektiver gestalten. Eine andere Anwendung mit der Bezeichnung "Enterprise Protection System (EPS)" will die Funktionalität der Corona-Warn-App auf freiwilliger Basis in produzierende Unternehmen verlängern.

Dazu werden die Kontakte unter hohen Datensicherheitsanforderungen vom Handy vor dem Zugang zu handyfreien Bereichen, etwa Fertigungsanlagen auf einen Stick übertragen, der dann zur Kontakterfassung und Abstandswarnung mitgeführt werden kann.

Entwicklung der Apps Hand in Hand mit dem Datenschutz

Solche Anwendungen sind wichtig, um uns zu mehr Freiheit zu verhelfen. Ihre Legitimation wird sich häufig aus dem Erfordernis der Pandemiebekämpfung ergeben. Die Freiwilligkeit ist dabei häufig ein Gebot des politischen Willens. Weitere wichtige rechtliche Punkte sind die Transparenz und Datensicherheit der Anwendungen.

Sie müssen in Abstimmung mit Datenschützern umgesetzt werden und sie können in vielen Fällen datenschutzrechtlich belastbar ausgestaltet werden. Es sollte zu den Lehren der Pandemie gehören, Datendienste sinnvoll, rechtskonform und mit Augenmaß einzusetzen, anstatt die Möglichkeiten moderner Technik ungenutzt zu lassen. Es ist an der Zeit, damit zu beginnen.

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