• Bund und Länder haben einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen. Wann er in Kraft tritt, ist allerdings noch unklar.
  • Deutlich erhöhen werden sich die Bußgelder für zu schnelles Fahren und falsches Parken. Fahrradfahrer bekommen besseren Schutz.
  • ADAC und ADFC begrüßen die Einigung.

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Bereits Anfang letzten Jahres war eine Reform der Bußgeldkatalog-Verordnung beschlossen worden. Wegen eines Formfehlers musste sie aber wieder aufgehoben werden, die alten Strafen galten weiter. Vor allem neue Regeln zum besseren Schutz von Fahrradfahrern wurden dadurch verhindert.

Die Parteien warfen sich gegenseitig vor, die Reform blockieren zu wollen. Vor allem die damals angedachten höheren Strafen für zu schnelles Fahren und die Möglichkeit, rascher ein einmonatiges Fahrverbot zu verhängen, hielt die Union nicht für angemessen. Mitte April dieses Jahres gab es eine Einigung, die neuen Regeln wurden am 16. April 2021 in einer Pressekonferenz vorgestellt. Wann die Reform in Kraft tritt, ist allerdings noch nicht geklärt. Der Bundesrat soll sich am 17. September 2021 damit befassen.

Diese Punkte ändern sich beim neuen Bußgeldkatalog

Neue Regeln für zu schnelles Fahren innerorts für normale Pkw bis 3,5 Tonnen:

  • Bei einer Überschreitung bis 10 km/h: 30 statt 15 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 11 bis 15 km/h: 50 statt 25 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h: 70 statt 35 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 21 bis 25 km/h: 115 statt 80 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h: 180 statt 100 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 31 bis 40 km/h: 260 statt 160 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 41 bis 50 km/h: 400 statt 200 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 51 bis 60 km/h: 560 statt 280 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h: 700 statt 480 Euro
  • Bei einer Überschreitung von über 70 km/h: 800 Euro

Neue Regeln für zu schnelles Fahren außerorts für normale Pkw bis 3,5 Tonnen:

  • Bei einer Überschreitung bis 10 km/h: 20 statt 10 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 11 bis 15 km/h: 40 statt 20 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h: 60 statt 30 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 21 bis 25 km/h: 100 statt 70 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h: 150 statt 80 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 31 bis 40 km/h: 200 statt 120 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 41 bis 50 km/h: 320 statt 160 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 51 bis 60 km/h: 480 statt 240 Euro
  • Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h: 600 statt 440 Euro
  • Bei einer Überschreitung von über 70 km/h: 700 Euro

Lkw-Fahrer, die gegen die neue Pflicht, beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren zu dürfen, verstoßen, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

Wer bei Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese selbst nutzt, muss ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro bezahlen und erhält einen Monat Fahrverbot.

Neue Bußgelder und Regeln gelten auch beim Parken

  • Wenn Autofahrer ihren Pkw im Halte- oder Parkverbot abstellen, müssen sie mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 statt bis zu 15 Euro rechnen.
  • Das Bußgeld bei einem Verstoß gegen das Halteverbot auf Geh- und Radwegen sowie unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen und Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 Euro angehoben.
  • Wer Gehwege, linksseitig angelegte Radwege und Seitenstreifen vorschriftswidrig nutzt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro statt bis zu 25 Euro bestraft werden.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird mit 55 statt 35 Euro geahndet.
  • Parkverstöße in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen werden mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet.
  • Auch ein neuer Tatbestand soll laut Beschluss hinzukommen: Das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.

Die Geldbuße für sogenanntes "Auto-Posing", also das Verursachen von unnötigem Lärm oder einer vermeidbaren Abgasbelästigung oder ein belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren, wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

ADAC und ADFC begrüßen neuen Bußgeldkatalog

Gerhard Hillebrand, Verkehrspräsident des Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. (ADAC), zeigte sich erfreut über den Beschluss: "Die Einigung ist aus Sicht des ADAC ein guter Kompromiss. Die Erhöhung von Bußgeldern für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ist im Sinne der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig wird die Verhältnismäßigkeit gewahrt und eine ausreichende Differenzierung der Sanktionen je nach Gefährdungslage sichergestellt. Die frühen Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts sind gestrichen. Diese waren aus Sicht des ADAC unverhältnismäßig. Klar ist und bleibt, dass Raserei nicht akzeptabel ist und sanktioniert werden muss."

An den Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Civey kann jeder teilnehmen. In das Ergebnis fließen jedoch nur die Antworten registrierter und verifizierter Nutzer ein. Diese müssen persönliche Daten wie Alter, Wohnort und Geschlecht angeben. Civey nutzt diese Angaben, um eine Stimme gemäß dem Vorkommen der sozioökonomischen Faktoren in der Gesamtbevölkerung zu gewichten. Umfragen des Unternehmens sind deshalb repräsentativ. Mehr Informationen zur Methode finden Sie hier, mehr zum Datenschutz hier.

Die Vizebundesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) Rebecca Peters sagte in einer Pressemitteilung: "Die völlig unnötige Debatte über vermeintlich zu hohe Strafen für Auto-Raser hat ein ganzes Jahr lang die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet. Radwege wurden weiter sanktionslos zugeparkt, Radfahrerinnen und Radfahrer durch ohne Schulterblick abbiegende Autofahrende weiter gefährdet. Gut, dass das unwürdige Gezerre jetzt endlich beendet ist."

Verwendete Quellen:

  • Beschluss der Verkehrsministerkonferenz am 15./16. April 2021: Reform der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
  • ADAC: Bußgeldkatalog: Einigung bei Bußgeldern und Fahrverboten
  • ADFC: Pressemitteilung Nr. 09/21, 16. April 2021
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