Binnen einer Woche haben sich über 28.000 Geschädigte einer Verbraucherklage gegen den Volkswagen-Konzern angeschlossen. Damit kann die Klage vor Gericht verhandelt werden.

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In weniger als einer Woche haben sich bereits mehr als 28.000 Dieselfahrer der Verbraucherklage gegen Volkswagen angeschlossen. Damit kann die Klage vor Gericht verhandelt werden. Denn die Verhandlung kann nur beginnen, wenn sich in zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen.

"Diese hohe Beteiligung in den ersten Tagen nach Eröffnung des Registers zeigt, wie hoch das Interesse an der Klage ist", erklärte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, am Freitag. Der Verband zieht stellvertretend für die vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden vor Gericht und will erreichen, dass sie von Volkswagen Schadenersatz bekommen.

VW hat die Forderungen des Verbands bisher zurückgewiesen

Die Eintragung in das Register sei besonders für diejenigen interessant, die sich - etwa wegen Kosten und Risiko - gegen eine Einzelklage entschieden hätten, erklärte Müller. Bei der Musterfeststellungsklage übernehmen die Verbraucherschützer das Prozessrisiko. Verbraucher können sich bis zum Beginn des Prozesses eintragen.

VW hat die Forderungen des Verbands bisher zurückgewiesen: Die Autos seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit. Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen.  © dpa

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