(jv) - Wenn es um ihre Gage geht versteht Helene Fischer keinen Spaß. Das bekommt nun auch ein Gastwirt aus Wenden zu spüren. Weil er für ein Konzert eine Doppelgängerin der Schlager-Ikone engagierte, wird er "Bild.de" zufolge nun von der Sängerin verklagt.

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Dabei hatte der Veranstalter anfänglich gar keine bösen Absichten: Für sein Event wollte er die Musikerin selbst buchen - ohne Erfolg. Als Ersatz wurde kurzerhand die Fischer-Doppelgängerin Anni Perka angeheuert, um auf der Bühne für Stimmung zu sorgen. Auf dem Plakat für die Feier wurde auch mit der Aufschrift "Helene Fischer Double" geworben, das Wort "Double" fiel dabei laut "Bild.de" aber im Verhältnis zur Schriftgröße des Namens etwas zu klein aus.

Kurz nach der Veranstaltung bekam der Veranstalter dann eine Klage von Fischers Anwalt Jens Michow zugestellt. Der Vorwurf: Der Betrachter des Plakats solle annehmen, dass die Sängerin selbst bei dem Konzert auftreten werde. Fischers Anwalt berichtete bei "Bild.de", dass "das Klageverfahren unausweichlich war", da der Beklagte die Vergleichsvorschläge strikt abgelehnt habe.

Das Amtsgericht gab Fischer recht, der Wirt müsse ihre Anwaltskosten zahlen. Jetzt geht er in die Berufung. Damit findet der Streit aber noch kein Ende, eine zweite Klage wurde eingereicht. Fischer fordert Schadensersatz, weil ihr durch den Auftritt ihres Doubles Einkünfte entgangen seien.

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