Ein Gericht in London hat eine Klage von Johnny Depp gegen das britische Boulevardblatt "The Sun" abgewiesen. Klage-Gegenstand ist ein Artikel der "Sun", in dem der Schauspieler als "Frauenschläger" bezeichnet wird. Der Hollywood-Star will das Urteil anfechten.

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Am Montag hat der Royal Court of Justice in London eine Klage von Johnny Depp gegen die Boulevardzeitung "The Sun" abgewiesen. Gegenstand war ein im Jahr 2018 veröffentlichter Artikel, in dem es hieß, der Schauspieler sei gegenüber seiner Ex-Frau Amber Heard körperlich gewalttätig geworden. Der 57-jährige wurde in diesem Artikel "wife-beater" (zu Deutsch: "Frauenschläger") genannt.

Der Schauspieler will das Urteil in dem Verleumdungsprozess gegen die britische Boulevardzeitung allerdings anfechten. Seine Anwälte haben angekündigt, gegen den Richterspruch vorzugehen. "Das Urteil ist so fehlerhaft, dass es lächerlich wäre, wenn Herr Depp diese Entscheidung nicht anfechten würde", zitiert das US-Portal "Page Six" Depps Anwältin Jenny Afia of Schillings.

Amber Heard berichtet von häuslicher Gewalt

In dem knapp dreiwöchigen Prozess, der im Sommer 2020 stattfand, hatte auch Amber Heard als Zeugin ausgesagt. Sie berichtete, wie sie in der Ehe mit dem 23 Jahre älteren Hollywood-Star Opfer häuslicher Gewalt geworden sein soll.

Johnny Depp und Amber Heard hatten sich am Set von "The Rum Diary" kennengelernt, ab 2012 eine Beziehung geführt und im Februar 2015 geheiratet. Knapp ein Jahr später reichte die heute 34-Jährige die Scheidung ein, die im Januar 2016 schließlich amtlich wurde.

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