Kleine Freundschaftsdienste unter Kollegen kennt sicher jeder. Im "Tatort" macht Boernes Assistentin "Alberich" für Kommissar Thiel einen Vaterschaftstest. Ist ja nichts dabei. Oder doch? Darf die Assistentin einfach so einen Vaterschaftstest machen? Der "Tatort: Fangschuss" im Kurzcheck.

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Plötzlich steht sie mit einer frohen Botschaft vor der Tür: Leila Wagner behauptet, die Tochter von Kommissar Thiel zu sein. Aber ist sie das wirklich? Thiel hat Zweifel und bittet Sabine "Alberich" Haller, die Assistentin von Rechtsmediziner Boerne, für ihn einen Vaterschaftstest zu machen – heimlich.

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Ein absolutes Tabu

Ein Vaterschaftstest als Gefälligkeit unter Kollegen – für den Kriminalbiologen Dr. Mark Benecke ist das in der Realität ein absolutes Tabu, dessen Bruch harte Konsequenzen hätte: "Wenn man so etwas wirklich macht, bekommt man riesigen Ärger. Das ist nach Gesetzeslage verboten. Also nicht nur verboten, sondern verboten verboten. Man würde sofort seine Zulassung als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter verlieren."

Außerdem könnte der Gutachter mit so einem illegalen Vaterschaftstest auch aus einem anderen Grund in Teufelsküche kommen, wie Benecke warnt: "Man kann dabei nämlich auch Sachen herausbekommen, die man eigentlich gar nicht erfahren wollte. Was machen Sie denn, wenn Sie entdecken, dass das nicht nur seine Tochter ist, sondern auch, dass sie eine seltene Trisomie hat? Dafür braucht man keinen Gentest, da reicht ein genetischer Fingerabdruck. Sagen Sie ihm das? Sie handeln sich also eine Menge Ärger ein, den Sie gar nicht haben wollten. Das würde niemand machen."

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