Der Kinderschutzbund hat seine Forderung erneuert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das Aktionsbündnis Kinderrechte, zusammengesetzt aus dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland, setzt sich bereits seit 1994 dafür ein.

Die Vorsitzende des Kinderschutzbundes in Niedersachsen, Daniela Rump, kritisiert anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes, dass sich bisher in dem Bereich kaum etwas getan habe. Rechte von Kindern und Jugendlichen würden bei wichtigen Entscheidungen weiterhin vernachlässigt. Dabei gelte die UN-Kinderrechtskonvention bereits seit 1992 in Deutschland.

UNICEF für den Schutz und die Würde von Kindern

UNICEF bildet das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und setzt sich für den Schutz und die Verwirklichung von Kinderrechten ein. Dabei steht die UN-Kinderrechtskonvention im Zentrum und ist eng verbunden mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. UNICEF wurde 1946 angesichts der Not vieler Kinder nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gegründet.

"Kinder brauchen andere Rechte als Erwachsene", sagte auch Rump. Sie benötigten einen besonderen Schutz und gesonderte Rechte, zum Schutz vor Armut, Benachteiligung oder Gewalt. Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz sei als klares Signal für die Bedeutung von Kindern, Jugendlichen und ihren Bedürfnissen längst überfällig. Zudem würde dieser Schritt Kinderrechten mehr Gewicht verleihen, da sie einklagbar wären. Somit stünden Gesellschaft und Politik stärker in der Verantwortung, sie zu achten.

Besondere Berücksichtigung von Kinderrechten

Auch der Vorsitzende von UNICEF Deutschland, Georg Graf Waldersee, beklagt, dass mehr als 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Konvention noch immer zu wenige Entscheidungsträger in Gerichten oder Behörden von den völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechten wüssten. "Das Wohl des Kindes muss laut UN-Kinderrechtskonvention besonders berücksichtigt werden. Damit das in allen Fragen, die Kinder angehen, künftig wirklich der Fall ist, braucht es eine Klarstellung im Grundgesetz."

Rump betonte zudem: "Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern." Im Gegenteil: Eltern hätten so bessere Möglichkeiten, um die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen.

Forderung auch im Koalitionsvertrag

Die Ampel-Regierung hat sich die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. Verhandlungen über einen Vorstoß der Vorgängerregierung aus CDU/CSU und SPD waren 2021 gescheitert. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

SPD und Grüne hatten 2022 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, eine Kinderschutzstrategie zu entwickeln und landesrechtliche Vorschriften in einem neuen Kinderschutzgesetz zu bündeln. Rump kritisierte, dass dabei bisher keine Fachleute aus der Praxis einbezogen worden seien. (dpa/UNICEF)

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Verwendete Quellen

  © dpa

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