Die Lufthansa soll am Donnerstag und am Freitag bestreikt werden. Wenn der Streik nicht mehr abgewendet wird, dürften Flugausfälle und Verspätungen die Folge sein. Das müssen Passagiere jetzt wissen.

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Am Donnerstag und Freitag werden Flugbegleiter der Lufthansa streiken. Deswegen bietet das Luftfahrtunternehmen seinen Kunden an, Flugtickets für diese Tage kostenlos umzubuchen.

Lufthansa-Streik: Passagiere können umbuchen

Passagiere mit einem Flug von, nach oder über die Drehkreuze Frankfurt am Main und München können diesen einmalig innerhalb der nächsten zehn Tage umbuchen. Das teilte Lufthansa am Dienstag mit. Ob der Flug tatsächlich ausfällt, spielt dabei keine Rolle.

Passagiere, die eine innerdeutsche Strecke gebucht haben, können ihr Ticket über die Lufthansa-Webseite auch in einen Fahrschein der Deutschen Bahn umwandeln.

Streik bei der Lufthansa: Diese Regeln gelten für Pauschalurlauber

Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber außerdem ihren Reisepreis nachträglich anteilig mindern.

Verkürzt sich ein ohnehin kurzer Urlaub durch die Streikmaßnahmen erheblich, kann der Gast die Reise auch beim Anbieter stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

Steht Betroffenen eine Entschädigung zu?

Ob Fluggästen bei einem Streik eine Entschädigung für Flugausfälle zusteht, ist juristisch umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand im Jahr 2012, dass ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand ist.

Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung (Az.: X ZR 138/11; X ZR 146/11). Jedoch muss die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um die Folgen des Ausstands zu minimieren.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sich eine Fluggesellschaft bei einem wilden Streik nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen kann (Az.: X ZR 111/17). Bislang ist dieses Urteil jedoch nicht unbedingt auf reguläre Streiks übertragbar - das muss der EuGH noch klären.

Die Verbraucherzentralen raten daher: Wer vorsorglich Entschädigung beantragt, hat im Fall einer für Verbraucher positiven Entscheidung dieser Frage eine gute Ausgangslage, Geld zu bekommen.

Lufthansa kündigt Sonderflugplan an

Die Lufthansa kündigte für Mittwochmittag einen Sonderflugplan für die beiden Streiktage an. Dieser soll auf der Webseite des Luftfahrtunternehmens einsehbar sein. Die Airline rät allen betroffenen Kunden, sich kurzfristig über den Status ihres Fluges zu informieren.

Im Durchschnitt bietet die Lufthansa Group eigenen Angaben zufolge täglich 1.540 Verbindungen an. Davon entfallen 580 Abflüge auf Deutschland und wiederum 380 auf die Kernmarke Lufthansa. Die Streikdrohung der Gewerkschaft Ufo umfasst bislang nur die Lufthansa-Abflüge aus Deutschland. Die Gewerkschaft hat aber eine Ausweitung angedroht. (ff/dpa/afp)

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