Wer innerhalb der EU reist, sollte seine Krankenkassenkarte nicht vergessen. Damit werden Urlauber im Krankheitsfall kostenlos behandelt. Doch was, wenn die EU-Regel nicht greift? Eine Auslandskrankenversicherung kann helfen.

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Monatelang fiebert man dem verdienten Urlaub entgegen. Die Reise beginnt und schon ist die dicke Erkältung da oder das ungewohnte Essen lässt den Magen verrückt spielen. Oder man hat sogar das Pech, sich während des Urlaubs zu verletzen. Was nun?

Wichtig ist es generell, sich bereits vor Reiseantritt ausreichend zu informieren. So trifft ein medizinischer Notfall Betroffene nicht ganz unvorbereitet.

Denn ob verstauchtes Bein oder verdorbener Magen, ein Arztbesuch im Ausland kann teuer werden - die wichtigsten Fragen und Antworten.

Bietet die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland Schutz?

In allen Ländern der EU (sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien und Mazedonien) gilt der Versicherungsschutz über die eigene gesetzliche Krankenkasse. Hierfür gibt es die European Health Insurance Card (EHIC). Sie befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte.

Wer Urlaub in einem EU-Land macht, sollte deshalb seine Krankenkassenkarte nicht vergessen. Mit ihr wird ein Urlauber in staatlichen Krankenhäusern und Gesundheitszentren kostenlos behandelt. Die EHIC ist für unaufschiebbare medizinische Behandlungen einer unerwarteten Erkrankung im Ausland gedacht - für eine Mittelohrentzündung, ein gebrochenes Bein oder eine Grippe etwa.

Aber aufgepasst: Urlauber haben nur Anspruch auf die Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates. Diese können unter Umständen geringer als in Deutschland ausfallen. Manche Leistungen werden nur teilweise oder gar nicht übernommen und der Versicherte bleibt auf den Kosten sitzen.

Gleiches gilt ohne Zusatzversicherung für den Rücktransport vom Ferienort nach Hause: Für diesen kommen die Kassen grundsätzlich nicht auf, warnt Dr. Markus Meudt von der Allianz Privaten Krankenversicherung.

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Welchen Schutz haben privat Versicherte?

Privat Krankenversicherte genießen auf Reisen generell ihren für Deutschland vereinbarten Versicherungsschutz. Auch im Ausland begleichen sie ihre Behandlungsrechnungen zunächst selbst und lassen sich die Kosten dann zu Hause erstatten.

Wann empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung?

"Im Prinzip immer", rät Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. "Wer sorgenfrei in ferne Länder touren will, der sollte eine private Reisekrankenversicherung im Gepäck haben." Eine Auslandskrankenversicherung schließt Lücken. Sie kann die Mehrkosten eines Arztbesuches im europäischen Ausland auffangen.

Vor allem, wenn das Urlaubsland außerhalb von Europa liegt, lohnt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, denn dort besteht kein Versicherungsschutz – es sei denn, Deutschland hat mit dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Das ist zum Beispiel bei der Türkei oder Tunesien der Fall.

In Ländern mit einem teuren Gesundheitssystem wie beispielsweise den USA, ist eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar, sagt auch Dr. Markus Meudt von der Allianz Privaten Krankenversicherung. Wer nicht versichert ist, muss jede Leistung selbst zahlen. Diese Kosten können schnell aus dem Ruder laufen und sogar existenzbedrohend werden.

Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung kann der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ebenfalls vorteilhaft sein, um den meist auf ein bis drei Monate beschränkten, weltweiten Schutz zu verlängern, den Selbstbehalt zu minimieren oder gegebenenfalls den Rücktransport abzudecken.

Was macht eine gute Auslandskrankenversicherung aus?

Eine Auslandskrankenversicherung ist preiswert. "Doch lohnt es, die Preise und Leistungen zu vergleichen", betont Straub von der Verbraucherzentrale. Es gibt spezielle Tarife für Familien. "Vorsicht, wenn eine Selbstbeteiligung verlangt wird."

Reisende sollten auf umfassenden Schutz achten und, dass die Verträge für mehrere Reisen im Jahr gelten. Mit der wichtigste Punkt: der Rücktransport. Er sollte schon erfolgen können, wenn er medizinisch "sinnvoll" ist. Gemäß mancher Bedingungen muss er nämlich medizinisch "notwendig" sein.

Bei Versicherungsabschluss sollten Urlauber auch darauf achten, dass Beistandsleistungen eingeschlossen sind: ein 24-Stunden-Notfall-Service, der bei der Suche nach einem Facharzt oder Krankenhaus im Reiseland unterstützt. Die Notrufzentrale des Versicherers klärt auch die Kostenübernahme einer Behandlung, denn nicht selten wird einem Patienten die Behandlung verwehrt, wenn keine Kostenübernahme eines Versicherers oder eine Vorauszahlung vorliegt.

Wie findet man die geeignete Versicherung?

Theoretisch kann eine Versicherung sogar noch am Abreisetag online abgeschlossen werden.

Um aber einen umfassenden Schutz zu bekommen, sollten sich Reisende unabhängig beraten lassen und Anbieter vergleichen. Sascha Straub vom Verbraucherschutz warnt davor, die Versicherung im Paket mit der Urlaubsbuchung abzuschließen. "Dort bekommt man meist keine Beratung, da Kooperationen mit Versicherungen bestehen."

Wer bereits eine Versicherung hat, hat vorausgedacht, sollte aber beim Versicherer nachfragen, ob es inzwischen bessere Angebote gibt oder sich Leistungen geändert haben. Laut Stiftung Warentest haben die meisten Versicherer ihre Angebote in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.

Und auch Straub merkt an: "Der medizinisch sinnvolle Rücktransport ist zum Beispiel erst seit ein paar Jahren Standard." Ein zusätzlicher Blick in die alte Police kann sich also lohnen.

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