• Um die Corona-Ausbreitung einzudämmen, hat die Regierung neue Regelungen für Einreisende beschlossen.
  • Worauf Urlauber sich schon einmal einstellen sollten: die wichtigsten Punkte im Überblick.

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Viele hoffen gerade auf einen entspannten Urlaub, bei anderen steht bereits die Heimreise an, wieder andere sind schon aus dem Sommerurlaub zurückgekehrt. Und bei Letzteren zeigt sich ein Trend: Die Zahl der Corona-Fälle bei Reiserückkehrern nimmt deutlich zu, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell informiert.

Dazu passt, was das Bundeskabinett am Freitag beschlossen hat: Die Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn sieht neue Corona-Testvorgaben für Einreisende und weitere Änderungen vor. Sie sollen eine Corona-Ausbreitung durch heimkommende Sommerurlauber bremsen.

Für wen soll die Test- und Nachweispflicht gelten?

Laut der Verordnung müssen alle Reisenden ab zwölf Jahren bei der Einreise über einen der folgenden Nachweise verfügen:

  • negativer Testnachweis
  • Genesenen-Nachweis
  • Nachweis einer vollständigen Impfung

Das soll prinzipiell gelten, egal von wo und auf welchem Weg die Urlauber kommen.

Ausnahme ist die Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten: Hier soll ein Testnachweis nötig sein, Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen. Derzeit sind etwa Brasilien und Südafrika Virusvariantengebiete. Mögliche Schnell- oder PCR-Tests im Ausland sind selbst zu zahlen.

Sonderfälle: Für wen gilt die Regel nicht?

Sonderregelungen sieht die Verordnung unter anderem für Grenzpendler und kürzere Reisen im Grenzverkehr vor. Für sie soll die Testpflicht nur gelten, wenn sie aus Risikogebieten kommen. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis demnach auch nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise.

Wie wird kontrolliert?

Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei "stichprobenhaften" Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein, wie es in der Verordnung heißt. Kontrollen aller Einreisenden direkt an den Grenzen sind nicht vorgesehen.

Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen - so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Wird die Kategorie "Risikogebiet" wirklich wegfallen?

Laut der Verordnung gibt es auch Änderungen bei der Einstufung internationaler Regionen mit höherem Risiko. Künftig gibt es statt drei nur noch zwei Kategorien:

Die Stufe eines "einfachen" Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen soll wegfallen. Bisher gibt es auch eine mittlere Stufe der "Hochinzidenzgebiete" mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200.

Wann muss wer in Quarantäne - und lässt sich diese verkürzen?

Vorgesehen ist Folgendes:

  • Rückkehr aus Hochrisikogebieten: Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen direkt nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne. Frühestens ab dem fünften Tag können sie diese mit einem negativen Testnachweis beenden. Eine dafür zunächst vorgesehene Vorgabe zu PCR-Tests statt Schnelltests sollte dem Vernehmen nach voraussichtlich entfallen. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag nach Einreise enden.
  • Rückkehr aus Virusvariantengebieten: Hier sind weiterhin 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.

Wo erfahre ich, ob mein Land zu den genannten Gebieten zählt?

Reisende sollten sich vorab grundsätzlich über die in ihrem Reiseland geltenden Regeln informieren. Dies ist etwa beim Länder-Überblick des Auswärtigen Amtes möglich (unter "Epidemiologische Lage" findet sich die Information, ob das Land als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft ist).

Bleibt die elektronische Anmeldung?

Die Pflicht, eine elektronische Einreiseanmeldung auszufüllen (unter diesem Link möglich), soll bleiben: bisher notwendig bei Rückkehr aus einem einfachen Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet. Da es die Kategorie des "einfachen Risikogebietes" künftig nicht mehr geben soll, wären davon aber in der Summe weniger Menschen betroffen.

Wie groß ist das Risiko bei der Einreise wirklich?

Corona-Ansteckungen, die wahrscheinlich auf Reisen passiert sind, spielen laut RKI eine zunehmende Rolle beim Infektionsgeschehen in Deutschland. Das schreibt das RKI in seinem wöchentlichen Lagebericht vom Donnerstagabend. Als wahrscheinliche Infektionsländer in den vier betrachteten Wochen vom 28. Juni bis 25. Juli wurden folgende Länder am häufigsten genannt:

  • Spanien
  • Türkei
  • Niederlande
  • Kroatien
  • Griechenland

Mit Frankreich, Italien, Österreich und Dänemark stehen weitere beliebte Reiseziele auf den ersten zehn Plätzen der Liste.

Der überwiegende Anteil der Corona-Übertragungen finde allerdings weiterhin innerhalb Deutschlands statt, betont das RKI - die Rede ist von mindestens 81 Prozent. Angaben zum wahrscheinlichen Infektionsland liegen bei weitem nicht bei jedem Fall vor. (dpa/af)

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