Für die Einfuhr von exotischen Pflanzen müssen Urlauber regelmäßig hohe Strafen zahlen – ob sich diese dabei im Handgepäck befinden, ist oftmals zweitrangig.

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Was darf ins Handgepäck, was ins Hauptgepäck - und was darf überhaupt nicht mit? Diese Entscheidung fällt Urlaubern bereits beim Transport von Zahnpasta, Nagelschere oder Butterbrot schwer. Umso komplizierter wird es, wenn sich die Frage um weitaus exotischere Mitbringsel dreht.

Exotische Pflanzen aus dem Urlaub mitnehmen - Fragen und Antworten:

Welche Pflanzen darf ich im Flugzeug transportieren?

Der Transport von Pflanzen ist generell mit einer Vielzahl von Regeln und Vorschriften belegt. Wer eine exotische Pflanze transportieren möchte, sollte sich zunächst mit den Bestimmungen auseinandersetzen.

Anhand von drei Fragen können Sie prüfen, ob ein Transport der Pflanze sinnvoll und überhaupt erlaubt ist:

Darf ich die Pflanze überhaupt nach Deutschland einführen?

Bevor Sie sich damit beschäftigen, inwiefern die Pflanze im Handgepäck oder im Bauch des Flugzeugs transportiert werden kann, sollte zunächst klar sein, ob sie diese überhaupt einführen dürfen. Wenn nicht, kann das am Flughafen teuer werden.

Der Zoll verhindert die Einfuhr bestimmter Pflanzenarten – um gefährdete Arten zu schützen und um sicherzustellen, dass Pflanzen aus dem Ausland keine Schädlinge und Krankheiten übertragen. Die Maßnahmen des Zolls konzentrieren sich vor allem auf den Handel mit exotischen Pflanzen, Saatgut oder Pflanzenschutzmitteln.

Werden Urlauber mit einer geschützten Pflanzenart im Gepäck erwischt, drohen hohe Geldbußen und sogar Haftstrafen. Die Einfuhr exotischer Arten ist kein Kavaliersdelikt: Bestimme Arten können Keime übertragen, gegen die heimische Pflanzenarten nicht immun sind.

Gleichzeitig werden Sie durch eine Einfuhr selbst zum Schmuggler – sie begünstigen den illegalen Handel mit geschützten Arten.

Wer unsicher ist, ob er eine Pflanze aus dem Urlaubsland einführen darf, kann den Artenschutz-Navigator der deutschen Zolldirektion benutzen: Hier können Sie Ihr Urlaubsland auswählen und das Tool zeigt Ihnen alle Pflanzen – und Tierarten – an, die sie nicht nach Deutschland einführen dürfen. Grundlage dieser Bestimmungen ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (=CITES).

In der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz können Sie außerdem überprüfen, ob die Pflanze in ihrem Gepäck unter Naturschutz steht. Einfach den Namen der Pflanzenart links oben in die Suche eingeben – wenn kein Artikel zu dem Thema erscheint, ist die Art nicht als geschützt aufgeführt und darf ohne zusätzliche Papiere eingeführt werden.

Benötige ich Dokumente für den Transport der Pflanze im Flugzeug?

Führen Sie geschützte exotische Pflanzen ein, benötigen Sie hierfür bestimmte Dokumente – können Sie diese nicht vorzeigen, drohen Bußen.

Auf der Seite des Deutschen Zollamts finden Sie eine Auflistung der Bescheinigungen, die für Ihre Pflanzenart in Frage kommen.

Ausschlaggebend ist an dieser Stelle auch, ob Sie die Pflanzen in die EU einführen, oder in ein außereuopäisches Land. Der deutsche Zoll beruft sich in dem oben genannten Link auf die EG-Artenschutz-Verordnung, diese betrifft den Bereich der EU.

Für das außereuropäische Ausland müssen Sie sich zusätzlich mit den Bestimmungen des entsprechenden Einfuhrlandes beschäftigen.

Kann ich die Pflanze im Handgepäck transportieren?

Knackpunkt für den Transport im Handgepäck bleiben Flüssigkeiten – diese dürfen nur begrenzt und in einem durchsichtigen Plastikbeutel transportiert werden. Schwimmt ihre Pflanze also im Wasserbad, ist sie für einen Transport im Handgepäck nicht geeignet.

Gleichzeitig muss natürlich auch die Pflanze den Größenbestimmungen für das Handgepäck der jeweiligen Airline entsprechen, ein Transport in der Hand neben dem Gepäckstück ist streng genommen nicht erlaubt, die Pflanze gilt schließlich nicht als persönlicher Gegenstand.

Verstauen Sie die Pflanze im Aufgabegepäck, stellen sich diese Fragen nicht. Sind Sie der Meinung, dass die Pflanze den Transport im Aufgabegepäck gut überstehen kann, ist das generell die einfachere Methode – und spart Platz im Handgepäck.

Verwendete Quellen:

  • Bundesamt für Justiz
  • Handgepäck-Guru: "Sind Pflanzen und Blumen im Handgepäck erlaubt?"
  • stern.de: "Zoll - Was darf ich mitnehmen?"
  • t-online: "Exotische Mitbringsel sind gefährlich"
  • Zoll
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