• Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender hat einen sogenannten Meldedatenabgleich durchgeführt.
  • Dabei wird abgeglichen, wer bereits Rundfunkbeitrag zahlt und wer nicht.
  • Inzwischen werden Klärungsschreiben verschickt und diese sollten schnell beantwortet werden – auch wenn man bereits Gebühren bezahlt.

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Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF und Deutschlandradio) hat erneut einen Meldedatenabgleich durchgeführt. Alle, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice seit dem 10. Januar 2023 sukzessive an und bittet um Rückmeldung. Bis Juni 2023 soll dieser Vorgang dann voraussichtlich abgeschlossen sein.

Betroffen sind hauptsächlich diejenigen, die vor Kurzem umgezogen sind oder das erste Mal in einer eigenen Wohnung wohnen. Aber auch alle anderen, die einen Brief bekommen, sollten auf das Schreiben reagieren. Sonst zahlt man am Ende Beiträge, die man gar nicht leisten muss.

Abgleich der Meldedaten beim Rundfunkbeitrag: Wer muss zahlen?

Der Meldedatenabgleich findet alle vier Jahre statt. Zum 6. November 2022 hat der Beitragsservice ausgewählte Daten von den Einwohnermeldeämtern erhalten. Diese neuen Daten wurden mit den Bestandsdaten abgeglichen. Wer nach dem Abgleich keiner Wohnung zugeordnet werden konnte, bekommt ein Schreiben, in dem um Rückmeldung gebeten wird.

An den Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Civey kann jeder teilnehmen. In das Ergebnis fließen jedoch nur die Antworten registrierter und verifizierter Nutzer ein. Diese müssen persönliche Daten wie Alter, Wohnort und Geschlecht angeben. Civey nutzt diese Angaben, um eine Stimme gemäß dem Vorkommen der sozioökonomischen Faktoren in der Gesamtbevölkerung zu gewichten. Umfragen des Unternehmens sind deshalb repräsentativ. Mehr Informationen zur Methode finden Sie hier, mehr zum Datenschutz hier.

Klärungsschreiben schnell beantworten – sonst wird man automatisch angemeldet

Dieses Klärungsschreiben sollte so schnell wie möglich beantwortet werden, damit die fehlenden Daten übermittelt werden können. Eine Rückmeldung erfolgt am schnellsten online über die Website des Rundfunkbeitrags. Dafür kann man auch den QR-Code auf seinem Klärungsschreiben scannen. Hierbei wird die Angabe des Aktenzeichens (befindet sich im auf dem Schreiben des Beitragsservices) benötigt. Danach müssen ein paar einfache Fragen zu Anschrift und der aktuellen Gebührensituation beantwortet werden.

Zusätzlich gibt es aber auch die Möglichkeit, das beigefügte Antwortformular auszufüllen und per Post zurückzusenden. Ausgefüllt, sollten darauf dann alle relevanten Daten enthalten sein.

Wer bereits Beitrag zahlt, antwortet mit der entsprechenden Beitragsnummer und muss dann keinen weiteren Beitrag mehr zahlen. Die Daten werden unverzüglich gelöscht. Wer noch nicht angemeldet ist oder sich nicht rechtzeitig zurückmeldet, muss mit Gebühren rechnen. Denn wer nicht auf das Klärungsschreiben reagiert, wird vom Beitragsservice automatisch angemeldet.

Der Beitragsservice ist nach eigener Definition eine "nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio". Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig gewesen war. (spoton/dpa/mgb)

Verwendete Quellen:

  • Pressemitteilung im Newsroom des Beitragsservice: Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022
  • Material der dpa
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